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Am 18. Nov. ist:
6. der Bürgermeister Johannes Zehender zu Unter-Urbach, Oberamts Schornderf, wegen
nachläßiger und unordentlicher Amtsführung und wegen zu Schulden gebrachter Un-
richtigkeiten bei Ausstellung von Quittungen, deßgleichen wegen verübme nrtlicher
Injurien, von dem bisher bekleideten Bürgermeisteramte entfernt, zur Verwaliung
einer verrechnenden Stelle als unféähig erklärt, und in die Bezahlung der Umersu-
chungs = Kosten verfällt; bingegen rücksschtlich des Verdachtes eines bei Verrechnung
des Bauholzes gespielten Betrugs und der Verrechnung cines zu greßen Macherlehns
für Zaunsteken, von der Instenz entbunden, so wic. auch mehrere andere Anschuldi-
gungen gegen ihn als unerwiesen auf sich beruhen gelassen worden.
Am zo. Nov. wurde:
w. gegen Anna Maria Dannemann, Ebefrau des Schusters Jafeb Dannemann ju
Deitingen, Oberamts Heidenheim, wegen verübter fünf Diebstähle, unter denen sich
ein großer befand, neben dem Ersate des Schadens, ihrer Arrest= und Azungs-
und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, eine fünfmonatliche Zuchlibousstraft
als Hofschäfferin in Gotteszell; «
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Wanderbuchfälschung, eine drei und ein halbmonatliche Pestungs-Arbeitsstrafe
und nachherige Ausweisung aus dem Königreiche, ausgesprochen, übrigens derselbe we-
gen eines Diebstahls-Bezüchts von der Instanz entbunden. -
Am 23. Rov. sind:
g. 9.) der Schultheih Josepd Dlemer zu Rhitingen, Oberamts Noreebeim, und
b.) der Bürgermeister Johann Mielich von da, welche bei dem Kbnigl. Oberamts-
gerichte Neresheim in Untersuchung standen, wegon Thoilnahmo an der Ausstellung
felscher Porspanns-Quittungen zu Deckung des muthmoßllchen Reste des verstorbenen
Büöürgermelsters Huber, von ihren Stellen entsetzt, zu einer andern Anstellung für
unfäbig erklärt, und jeder mit ADreiwbchiger Gefängnißstrafe belegt, auch jeder in
die Hälfte der Untersuchungskosten verurtheilt worden.
Am 15. Noöv. wurde:
10. Friedrich Grün zu Michelfeld, Oberamts Hall, der bei dem vormaligen Cri-
minglamte Mergentheim in Untersicchung stund, wegen attentirten ehebrecherischen In-
cests, sodann wegen verübter zweier Funddiebstähle, und Theilnahme an einer Mehlverun-
treuung, so wie wegen Verleitung seiner Techter zu Verumreuungen, zu vierjähriger
Zuchthausstrafe in Markgrningen verurtheilt, hingegen der Verdacht der Theilnahme an
mehreren andern Diebstählen als unerwiesen auf sich beruben gelassen, und wegen der
Haft-Vertheidigungs= und Untersuchungs-Kosten das Sachgemäße angeordner.