Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. V. Edikt die Zahl und die Gehalte der bey der Bezirks- 
Verwaltung anzustellenden Justiz= und Reglerungs= 
Beamten betreffend. 
  
bon Gottes Gnaden. 
König von Wöürttemberg. 
Se.# dem Antritt Unserer Regierung haben Wir den Willen bekundet, den Dienern 
des Staats eine anständige und sorgenfreye Eristenz zu verschaffen, von dem Grundsaße 
ausgehend, daß nur alsdann die pünktliche Erfüllung aller ihrer Pflichten strenge vonihnen 
gefordert werden könne. 
Bey Festsetzung der Gehalte der für die Bezirks-Verwaltung in den Departements 
der Justiz und des Innern anzustellenden Beamten haben Wir denselben besonders im 
Auge behalten. 
Wir haben erkannt, daß bey dem schweren Berufe dieser Klasse von Staats-Dienern, 
ihr Einkommen, unter Berücksichtigung der Kräfte des Staats so zu bestimmen sey, daß 
sie sich jenem ohne Nahrungs-Sorgen zu widmen im Stande seyn mögen, es aber auch 
anderer Seits in richtigem Verhältnisse zu den Besoldungen der übrigen Staats-Diener 
stehen müsse. 
Bey Ausmittlung der Quellen dieses Einkommens, sind Wir insbesondere darauf be- 
dacht gewesen, solche abzuschneiden, die mit der amtlichen Würde nicht vereinbar sind, oder 
minder gewissenhaften Beamten eher Anlaß geben, von ihren Untergebenen sich Vortheile 
zu verschaffen, die ihnen nicht gebühren, oder sich gegen dieselbe gar Erpressungen zu er- 
lauben, die Wir gleich jenen, streng und unnachsichtlich zu ahnden, ernstlich gemeint sind. 
Von diesen Betrachtungen geleitet, haben Wir in Beziehung auf die Gehalte und 
Emolumente der genannten Beamten, nach Anhdrung Unseres Geheimen Raths, verord- 
net wie folgt:
	        
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