Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Ministerial-Bekanutmachungen.

I.  Zur  Beseitigung  entstandener  Zweifel  wird  hiermit  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  daß,  gemäß  dem  im  F.  16  der  Instruktion  für  die  Aichungsbehörden
  vom  27.  Januar  d.  J.  (Regierungs-Blatt  Nr.  4)  liegenden  Grundsatze,
  von  10  Pfund  aufwärts  auch  die  Gewichtstücke  von  20  Pfund,
50  Pfund  und  100  Pfund  als  Decimal-Gewichte  zum  Gebrauche  und  zur
Stempelung  gestattet  sind,  vorbehältlich  jedoch  der  Vorschrift  im  K.  17  der  erwähnten
  Instruktion.

Weimar  am  17.  Mai  1858.

Großherzoglich  Süächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef.
J.  v.  Helldorff.

II.  In  Abwesenheit  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  ist  auf
vorgängigen  Vortrag  im  Großherzoglichen  Gesammt-Ministerium  dem  Hof-Tapezirer
  Friedrich  Bosse  allhier  auf  diesfallsiges  Nachsuchen  ein  Erfindungs.
Patent  für  die  Dauer  von  fünf  Jahren,  von  heute  an  gerechnet,  für  den  ganzen
  Umfang  des  Großherzogthumes  auf  das  Recht  ertheilt  worden,  eine  dem
unterzeichneten  Staats-Ministerium  durch  Beschreibung  und  Modell  nachgewiesene
  marmorähnliche  Komposition  in  der  Art  ausschließlich  anzuwenden,  daß  er
befugt  ist,  allen  denjenigen  die  Benutzung  der  patentirten  Komposition  zu  untersagen,
  welche  das  Recht  dazu  nicht  von  ihm  erworben  haben,  ohne  daß  Jemand
in  der  Anwendung  der  Erfindung,  insoweit  dieselbe  bereits  bekannt  ist,  beschränkt
werden  soll.

Auch  ist  bei  Bewilligung  des  Patentes,  welches  übrigens  dann  als  erloschen
  zu  betr  achten  ist,  wenn  die  bleibende  Ausführung  und  Anwendung  der
Erfindung  im  Großherzogthume  dem  unterzeichneten  Staats-Ministerium  nicht
binnen  Jahresfrist  nachgewiesen  wird,  die  Neuheit  und  Eigenthümlichkeit  der
Erfindung  im  Sinne  der  —  laut  Bekanntmachung  vom  3.  März  1843  (Regierungs-Blatt
  v.  J.  1843,  S.  13—  16)  —  in  den  Zollvereins-Staaten  bei
Ersindungs-Patenten  zu  beobachtenden  Grundsätze  ausdrücklich  vorausgesetzt
worden.