Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Strafe und nachherige zweijaͤhrige Einsperrung in einem Zwangs-Arbeits- 
hause erkannt worden ist, wegen wiederholter neuerer vier Diebstähle, worun- 
ter ein großer, ein ausgezeichneter und zwei unter erschwerenden Umstaͤnden 
veruͤbte, begriffen gewesen, noch zu einer weitern anderthalbjährigen 
Zuchthausstrafe, und zu einer weitern Reclusion in ein Zwangs- Atrbeitshaus auf 
die Dauer von wenigstens sechs Monaten, verurtdeilt; der in diese Uater- 
suchung mitverwickelte Georg BVogelmann, von Maienfels, Oberamts 
Weinsberg, aber Fwegen wiederholter Diebstähle, worunter ein ausgezeschneter 
gewesen, ferner wegen des Besißes und der Mittheilung von Diebs= Werkzeusen. 
mit sechsmonatlicher Zuchthaus-Strafe belegt, und wegen der Kosten und 
des Ersabßes des erweislichen Schadens, das Nöthige verfügt. 
Am 31. Dec. ist: 
15. gegen den zu Rottenburg verhaftet gewesenen Georg Martin Vetter, von Gärt- 
ringen, Oberamts Herrenberg, wegen ausgezeichneten Diebstahls, eine vier- 
monatliche, und gegen den in die Untersuchung mit verflochtenen Johann 
Conrad Goßger von da, wegen dritten, und zwar ausgezeichneten Diebstahls- 
Vergehens, eine zehenmonatliche Bestungs · Strafe und nachberige vier= 
moenatliche Einsperrung in ein Zwangs= Arbeitehaus erkannt, auch wegen des 
Kosten, und Schadens-Ersatzes, das angemessene verfügt worden. 
Straf= Erkenutnisse in Revisions= Fállen 
Am 24. Dec. wurde: 
1. gegen den zu Sßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommenen, vormaligen 
Stempel-Papier-Berwalter Andréé, von Stuttgart,) der Verdacht eines dolesen, 
mit Kassen-Eingriffen verbundenen Resis, zwar als unerwiesen beruhen gelassen, 
derselbe hingegen wegen seiner ihm hiebei jedenfalls zur Last fallenden Berschul- 
dung durch nachldssige Kassen= und Materialien-Verwaltung, in Betracht des 
hiedurch gestifteten großen Schadens, von seinem Dienste entlassen, zu Beklei- 
dung seder verrechnenden Beamtung für unfaähig erklárt, und über den erstan- 
denen Urrest, an welchem ihm zwei Monate zur Strafe angerechnet wurden, noch 
mit einem zehenmonatlichen MWestungs= Arrest, unter einer seinem Stande 
und seiner kränklichen Körper-Beschaffenheit angemessenen Beschäfrigung, belegt, 
auch ihm die Bejahlung ver sämmtlichen Kosten) so wie der Ersastz seines Kassen- 
Rests samme Zinsen, zuerkannt. 
Am 31. Dec. ist: "„ 
2. der zu Eßlingen verhaftet gewesene Jafob Kurz, von Mannshaupten, Oberamées 
Schorndorf, wegen häufig wiederholten und zwar ausgezeichneten Markt-Diebstahls, 
auch Conf #narions-Uebertretung, neben Zuscheidung seiner Arrest , Verpflegungs= 
Vertheidigungs, und Unte'suchun s.Kosten, und der Vergütung des verursach, 
ten Schadens, zu einer zeben und einhalbsährigen guchthaus. Strafe 
verurtheilt) und zugleich verordnet worden, daß derselbe in dem Falle, wenn 
er seine Strafzeit überleen, und zur Arbeit tüchtig bleiben sollte, noch auf 
vier Jahre in einem Zwangs-Arbeitohause reckudirt werden solle. «
	        
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