Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am  a25.  Den  ist:

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Wahler,  von  Duͤrmenz,  Oberamts  Maulbronn,  wegen  großet,  im  rechtlichen
Sinne  sechster  Diebstaͤhle,  wovon  der  eine  ausgezeichnet  gewesen,  neben  Bezahlung
  seiner  Arrest=  Verpflegungs=  Vertheidigungs=  und  Unterfachungs-Kosten,)
  auch  Vergütung  des  verurfachten  Schadens)  eine  fünfthalbs  dhrige
  Hachthaus,  Strafe  und  nachherige  zweijährige  Reclusion  in  ein
Zwangs=  Arbeicshaus,  erkannt;  und  5

.bdie  zu  Ludwigsdurg  verhaftet  gewesene  Ehefrau  des  Conrad  Sauter,  von

Bietigheim,  Oberamts  Besigheim,  wegen  Benuhung  und  Beschädigung  fremden
  SEigenthums,  so  wie  wegen  Veruntreuung  und  wiederholten  Diebstahls,
auch  versuchten  Shebruchs,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens,  Ersfatz,  über
den  erstandenen  Arrest)  noch  mit  sechsmonatlicher  Juchthaus=  Strafe  beegt
  worden.  «  .

Am  35.  Dez.  wurde:

.  der  zu  Heilbronn  in  Untersuchung  gekommene  Bürgermeister,  Thomas  Vier,

ling  von  Reigheim,  Oberamts  Reckarsulm,  wegen  grober  Betrügereien,
von  seinen  öffentlichen  Aemtern  entsest,  zu  Annahme  jeder  öffentlichen  Seelle
LAür  unfähig  erklärt,  und  mit  einem  viermo  natlichen  Bestungs=  Arrest,  unter
  angemessener  Beschaftigung  bestraft,  auch  wegen  der  Kosten  und  des  erweislichen
  Schadens  das  Angemessene  verfügt.

Am  24.  Dez.  ist

.  gegen  den  zu  Ludwigsburg  verhaftet  gewesenen  Alexander  JZaiger,  von

Knittlingen)  Oberamts  Maulbronn,  wegen  Mißhandlung  seines  Vaters,  auch
begangenen  Diebstahls,  und  wegen  Real-Injsurien  gegen  einen  kranken  Mit-Gefangenen
  unter  Rücksichtnahme  auf  seinen  flängere  Zeit  gedauerten  Arrest,
neben  dem  Kosten=  und  Schadens  Eesa,  noch  eine  viermonatliche  Zuchthaus
  -Strafe  erkannt;  und
die  zu  Maulbronn  in  Untersuchung  gekommene  Christine  Schmierer,  von
Wiernsheim)  wegen  zehenter  Scortation,  neben  Juscheidung  der  Kosten)  mit
achtmonatlicher  Juchthaus,  Strafe  belegt  worden.

Am  29.  Dez.  wurdet
gegen  den  zu  Eßlingen  verhaftet  gewesenen  Johann  Friedrich  Höß,  von  Enzweihingen,
  Oberamts  Vaihingen,  wegen  mehrerer  großer  Diebstähle,  worunter
  auch  ein  qualificirter  gewesen)  und  wegen  Annahme  eines  falschen  Namens
und  Geburts.=  Orts,  neben  Bezahlung  der  Kosten  und  der  Vergütung  des
verursachten  Schadens,  eine  achtzehenmonatliche  Fguchthaus=  Strafe  und
nachherige  neunmonatliche  Einsperrung  in  ein  Jwangs=  UArbeitshaus,  ausgesprochen;
  und

#der  zu  Heilbronn  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Michael  Schluchter,

  von  Berg)  Oberamtes  Weinsberg,)  gegen  welchen  bereits  unterm  ½:  Uugust
  1616.  wegen  Diebstahls=  Vergehen  2c.  eine  vierjéhrige  Juchthaus,