Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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13.  Cakharinae  Beh,  von  Biberach,  wegen  dritcten  Diebstahls,  neben  Bezahlun
der  Kosten  und  Ersatz  des  Schadens  zu  ein  jáhriger  Juchthaus=  Strafe  au
nachheriger  viermonatlicher  Einschließung  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus;

15.  Johann  Georg  Fristling,  von  Herbrechtingen,  Oberamts  Heidenheim,  wegen
  dritten  Diebstahls  neben  dem  Kosten,  und  Schadens-Ersaß  zu  achtmonatlicher
  zuchthaus.  Strafe  und  nachheriger  viermonatlicher  Reckusion
in  einem  Zwangs=  Arbeitshause;

Am  16.  Dez.  wurde:

14.  dem  Johann  Strobel,  von  Rißdissen)  Oberamts  Shingen,  wegen  verübter
großer  Diebstähle,  worunter  sich  auch  ein  ausgezeichneter  und  ein  qualißcirter
befendet,  und  welche  den  viereen  Diebstahl  desselben  constituiren,  neben  Bezahlung
  seiner  Arrest=  Azungs=  und  der  Untersuchungs-Kosten,  auch  neben  Er,
saß  des  Entwendeten,  unter  solidarischer  Verbindlichkeit  mit  dem  hienach  auf,
geführten  Joachim  Weiß,  eine  zweijährige  Juchthaus-Strafe  und  nachhe,
rige  neunmonatliche  Einschließung  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus  zuerkännt;
  dessen  Mitschuldiger  Joachim  Weiß,  von  Reichenbach,  Oberamts
Spaichingen,  aber,  wegen  großen  und  qualiffeirten  Diebstahls  ,  Annahme  eines
falschen  Namens  vor  Gericht,  und  wegen  Concubinats,  neben  Bezahlung  seiher
Arrest=  Azungs  und  ##  der  Untersuchungs-Kosten,  auch  Ersaß  des  Entwendeten
unter  solidarischer  Verbindlichkeit  mit  Strobel)  mit  achemongtlicher
Bestungs=  Strafe  und  nachheriger  viermonarlicher  Einschließung  in  ein
Lwangs=  Urbeitshaus  belegt.  —

sit-.BarbareWidmann,von-Heubach,Oberamt-Gmüud,wegec»ceineöinGestllschaftverübtengroßenundausgeseichnetenDiebstahis,sowiewegenTheils

nahme  an  einer  Entwendung  aus  einer  Verlassenschaft,  neben  Bezahlung  ihrer
rrest=  und  eines  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,  auch  neben  Ersatz  des  Entwendeten
  unter  Correal-Verbindlichkeit,  zu  fün  fmonatlicher  Fuchcthaus-Strafe,
  und  Regine  Schneider)  von  Heubach,  wegen  gemeinschaftlich  mit
der  Widmann  perübten  großen  und  ausgezeichneten  Diebstahls,  und  wegen
gemeinschaftlich  begangenen  kleinen  und  einfachen  Diebstahls,  dessen  sie  für
überwiesen  angenommen  wurde,  neben  Ersaß  des  Entwendeten  unter  Correal=Verbindlichkeit,
  auch  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungs,  und  eines  Theiks  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  sech  amonatlicher  Zuchthaus=  Strafe;  sodann
Anna  Maria  Bulling,  von  Alfdorf,  Oberamts  Lorch,  wegen  mehrerer  wiederholter
  Diebstähle,  worunter  ein  großer  ist,  ferner  wegen  Vagirens,  neben  Erfatz
  des  Entewenderen)  und  Bezahlung  ibrer  Arrest=  Azungs,  auch  eines  Theils
der  Untersuchungs-Kosten,  unter  Berücksschtigung  ihres  erstandenen  Arrests  zu
viermonartlicher  Juchthaus,  Strafe  verurtheilt.

Am  16.  Dez.  wurde:  4  .
16.  die  zu  Goͤppingen  in  Untersuchung  gekommene  Elisabetha  Rischett,  von  Wurm-