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17.
berg, Oberamts Maulbronn, wegen der von ihr in Gemeinschaft verübten, theils
großen? theils kleinen, theils ausgezeichneten, meistens. aber verwegenen Diedstähle,
welche bei ihr den vierten Diebstahl constituiren) sodann wegen Vagirens
und unerlaubten Zusammenlebens mit dem hienach aufgeführten Christoph
Beutter mit fünfzehnmonatlicher ZFuchthaus. Strafe, und nachheriger
achtmonatlicher Einsperrung in ein Jwangs= Arbeitshaus, deren Mutschuldiger
Christoph Beutter, von Baihingen) aber, wegen wiederholter
Diebstahls -Theilnahme und eines verübten kleinen, und einfachen, aber vierten
Diebstahls, auch Vagirens und unerlaubten Julammenlebens mit der
Rischett, mit achtzehenmonetlicher Juchthaus," Strafe und nachheriger
neunmonatlicher Einsperrung in einem Zwangs, Arbeitshaus, sodann erhanna
Dorothea Günther, von Frielzheim, Oberamts Leonberg, wegen in
Gesellschaft der beiden letztgenannten Personen verübter großer und verwegener
Diebstähle, auch eines kleinen Diebstahls und Vagirens mit sechsmonatlicher
Zuchthaus-Strafe belege. Dabei wurde jedem dieser Inqursiten die
Bezablung seiner eigenen Arrest= und Azungs= so wie eines angemessenen Theils
der Untersuchungs-Kosten, auch der Ersaß des Schadens und zwar in Ansehung
der gemeinschaftlich verürten Diebstähle unter solidarischer Verbindlichkeit,
auferlegt:
Joseph SEge, von Pfraumstetten, Obesamts Ehingen, wegen großen Diebstahls,
mehrerer kleiner Diebstähle und Gewehr-Verheimlichung, neben der Confiscation
des Gewehrs, und dem Schadens= und Kesten- Ersah mit viermonatlicher
Bestungs-UArbeit bestraft.
Am z2. Dez. ist:
. gegen Johann Schenzinger, von Schwendi, Oberamts Wiblingen) wegen
verübter Diebstähle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, neden dem
Kosten= und Schadens= Ersaß eine achtzehnmonatliche BVestungs-Strafe
und nachberige sechsmonatliche Einsperrung in einem Zwangs-Urbeitshause,
ausgesprochen worden. "
Am 23. Dez. wurde:
Leonhard Wolz, von Ober-Sontheim, Oberamts Gailderf, wegen in Ge,
sellschaft verübten großen und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung sfeiner
Arrest= und Azungs= auch der Untersuchungs-Kosten, und dem Ersaß
des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinem Genossen, zu viermonatlicher
Bestungs-Strafe verurtheilt.
Am z3o. Dez. wurde:
Franz Joseph Snderle, von Gammerschwang, Oberamts Ehingen, wegen
zweiten und qualifteirten Diebstahls neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs-