Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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berg,  Oberamts  Maulbronn,  wegen  der  von  ihr  in  Gemeinschaft  verübten,  theils
großen?  theils  kleinen,  theils  ausgezeichneten,  meistens.  aber  verwegenen  Diedstähle,
  welche  bei  ihr  den  vierten  Diebstahl  constituiren)  sodann  wegen  Vagirens
  und  unerlaubten  Zusammenlebens  mit  dem  hienach  aufgeführten  Christoph
Beutter  mit  fünfzehnmonatlicher  ZFuchthaus.  Strafe,  und  nachheriger
achtmonatlicher  Einsperrung  in  ein  Jwangs=  Arbeitshaus,  deren  Mutschuldiger
  Christoph  Beutter,  von  Baihingen)  aber,  wegen  wiederholter
Diebstahls  -Theilnahme  und  eines  verübten  kleinen,  und  einfachen,  aber  vierten
  Diebstahls,  auch  Vagirens  und  unerlaubten  Julammenlebens  mit  der
Rischett,  mit  achtzehenmonetlicher  Juchthaus,"  Strafe  und  nachheriger
neunmonatlicher  Einsperrung  in  einem  Zwangs,  Arbeitshaus,  sodann  erhanna
  Dorothea  Günther,  von  Frielzheim,  Oberamts  Leonberg,  wegen  in
Gesellschaft  der  beiden  letztgenannten  Personen  verübter  großer  und  verwegener
Diebstähle,  auch  eines  kleinen  Diebstahls  und  Vagirens  mit  sechsmonatlicher
  Zuchthaus-Strafe  belege.  Dabei  wurde  jedem  dieser  Inqursiten  die
Bezablung  seiner  eigenen  Arrest=  und  Azungs=  so  wie  eines  angemessenen  Theils
der  Untersuchungs-Kosten,  auch  der  Ersaß  des  Schadens  und  zwar  in  Ansehung
der  gemeinschaftlich  verürten  Diebstähle  unter  solidarischer  Verbindlichkeit,

auferlegt:

Joseph  SEge,  von  Pfraumstetten,  Obesamts  Ehingen,  wegen  großen  Diebstahls,
mehrerer  kleiner  Diebstähle  und  Gewehr-Verheimlichung,  neben  der  Confiscation
  des  Gewehrs,  und  dem  Schadens=  und  Kesten-  Ersah  mit  viermonatlicher
  Bestungs-UArbeit  bestraft.

Am  z2.  Dez.  ist:

.  gegen  Johann  Schenzinger,  von  Schwendi,  Oberamts  Wiblingen)  wegen

verübter  Diebstähle,  welche  den  dritten  Diebstahl  ausmachen,  neden  dem
Kosten=  und  Schadens=  Ersaß  eine  achtzehnmonatliche  BVestungs-Strafe
und  nachberige  sechsmonatliche  Einsperrung  in  einem  Zwangs-Urbeitshause,
ausgesprochen  worden.  "

Am  23.  Dez.  wurde:

Leonhard  Wolz,  von  Ober-Sontheim,  Oberamts  Gailderf,  wegen  in  Ge,

sellschaft  verübten  großen  und  ausgezeichneten  Diebstahls  neben  Bezahlung  sfeiner
  Arrest=  und  Azungs=  auch  der  Untersuchungs-Kosten,  und  dem  Ersaß
des  Schadens  unter  solidarischer  Verbindlichkeit  mit  seinem  Genossen,  zu  viermonatlicher
  Bestungs-Strafe  verurtheilt.

Am  z3o.  Dez.  wurde:

Franz  Joseph  Snderle,  von  Gammerschwang,  Oberamts  Ehingen,  wegen

zweiten  und  qualifteirten  Diebstahls  neben  Bezahlung  seiner  Arrest-  Azungs-