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auch ist zu der gleichfall erledigten Stelle eines Canzlei-Direktors bei dem Gerichts,
hof zu Tübingen, der dortigs Registrator, Schott, ernannt worden. .
Sodann sind durch das erwähnte höchste Dekret die in Erledigung gekommenen
Expeditors-Stellen bei den vier Kreis= Gerichtshöfen auf narstehende Weise wieder
desezzt worden: «
ZumSekketjrbeidemGetichtdhofeinEllwangemwukdeUrbisherigeJustiz-»
Referendär Buzorini, · ·
zum ersten Registrator bei dem Gerichtshof zu Tübingen, der bisherige KReferendse
II. Classe daselbst, Rümelin, "".« " «
uadzumetstenRegiijcatprbeidemGekichtshofiackllwangemderReferendät
II. Classe allda, Reibel, ecnannt; auch wurde diesen drei Dienern der Vorrang vor
dem seitherigen Revisor, nunmehrigen zweiten Registrator und Revisions-Assistenten zu
Euwangen,) Faber, ertheilt. . ..--
Ferner ist der bisherige Eriminalamts-Assistent Kapff in Eßlingen, zum Sekretaͤr
bei dem Gerichtshof in Tuͤbingen
der Criminalamts= Assistent 3
btigen Gerichtshofe, ...»
vervishetigeNefekeadäkUClasseinEßlinggHDr.B»ezze-Ibe»cqesk,sum
Sekretär daselbst, . "
der seitherige außerordentliche Alsistent bei dem Criminalame Urach, Fleischmann,
und der Advokat Sarwey, zu Sekretären, des Gerichtshofs in Tübingen,
der bisherige außerordentliche Assigeent bei dem Criminalamt Altdorf, Bechter,
zum Sekketär des Gerichtshefs zu Ulm)
der bisherige Stiftungs--B ltungs, Amtsverweser zu Rottenburg, Streich,
zum Revisor bei dem Gerichtshef in Ellwangen,
der Referendär I. Classe zu SEßlingen, Dertinger, zum Sekretär daselbst,
der bisherige Referendär II. Closse in Tübingen, Sge, zum zweiten Registrator
und Revisions, Assistenten in Eßlingen, .
decsieferenvärllClassepuTübingemRitters-sMilikäroVerdieustsokdene,
v.Schott,zitmmtitenRegistruotuuvRvisiososAssisteukeueben-daselbst,
der seitherige Oberamts-Actuar in Künzelsau, Hammer, zum Sekretär bei dem
Gerichtshof zu Eslwangen, und
der bisherige Oberamts- Actuar in Backnang, Haas, zum Sekretaͤr bei dem
Gericheshof zu Ulm ernannt worden.
Smmtliche vorstehende Diener haben an den Orten ihrer Bestimmung, so ferne.
sie nicht bereits daselbst sich befinden, längstens bis zum 1. April d. J. einzutreffen,
und ihre neuen Stellen anzutreten. Ueber diesen Dienst-Antrice ist von den Directo-
ren der Gerichtshöfe sodann berichtliche Anzeige an das Königl. Justiz-Ministerium
zu erstatten, worauf von Letzterem den neu angestellten Dienern die Anstellungs= und
Besoldungs-Dekrete werden zugefertigt werden.
Stuttgart den 19. Mirz 1319. Konigl. Justiz-Ministerium.
Maueler.
n mer in Ellwangen, zum Sekretär hei dem dor,