Contents : Verfassung und Grundgesetze des deutschen Reiches.

neten  und  abheilten,  bald  um  pfenniggroße,  rosenrothe  Flecke,  welche  ohne  Abschuppung
wieder  verschwanden;  einige  Bezirksärzte  sahen  mehrfach  einen  Nesselausschlag
(urticaria),  einmal  wird  ein  herpesartiger  fieberhafter  Ausschlag  erwähnt,  2  Bezirksärzte
  beobachteten  impetigoartige  Ausschläge,  2  andere  sahen  Varicellen  sich  neben  den
Impfpusteln  entwickeln.

Den  Mittheilungen  aus  Hessen  ist  folgende  Bemerkung  zu  entnehmen:  „Zur
Konstatirung  des  Auftretens  chronischer  Hautausschläge,  von  welchen  das  Publikum  gewöhnlich
  so  viel  zu  erzählen  weiß,  gehört  eine  längere  Beobachtung  der  Impflinge,  als
sie  den  meisten  Impfärzten  möglich  ist.  Die  Impfberichte  geben  deshalb  kein  genaues
Material,  obgleich  durch  die  Verhaltungsvorschriften,  die  jetzt  den  Eltern  in  die  Hände
gegeben  werden,  die  Angeige  des  Vorkommens  krankhafter  Erscheinungen  nach  der
Impfung  an  die  Impfärzte  angeregt  worden  ist.“  Akute  Hautausschläge  kamen  in
Hessen  bei  Benutzung  von  Thierlymphe,  vielleicht  etwas  häufiger  als  beim  Gebrauch  der
Menschenlymphe  vor.  Sie  zeigten  eine  verschiedene  Form:  Rubeolaartige  Flecken,  Roseola,
Erythem,  Ekgeme,  Knötchen  2c.  und  pflegten  rasch  mit  dem  Abheilen  der  Impfpusteln  zu
verschwinden.  Impctigo  contagiosa  ist  nach  der  Impfung  nicht  konstatirt  worden.

In  Mecklenburg-Schwerin  wurden  3  Zälle  von  impetigo  contagiosn  bei
Erstimpflingen  und  2  bei  Wiederimpflingen  angemeldet,  doch  haben  sich  nach  dem
Berichte  über  die  Impfstoffgewinnungsanstalt  zu  Schwerin  einige  dieser  Fälle  als  Windpocken
  erwiesen.  (Arb.  a.  d.  Kaiserl.  Ges.-Amte  Bd.  VII  S.  128.)

In  Sachsen-Weimar  traten  bei  3  Kindern  2  bis  3  Tage  nach  der  Impfung
Varicellen  auf,  ohne  die  Entwickelung  der  Impfpusteln  zu  behindern,  ferner  bei  2  Geschwistern
  ein  Frieselausschlag  am  ganzen  Körper,  in  Folge  dessen  die  Kinder  sehr  unruhig
  waren  und  sich  beständig  kratzten.  Nach  Aussage  der  Eltern,  welche  eine  gahlreiche
  Familie  besaßen,  waren  deren  Kinder  sämmtlich  in  den  ersten  Lebensjahren
von  Ausschlägen  befallen  gewesen.  Der  Ausschlag  bei  den  gedachten  Impflingen  ist
gut  abgeheilt  und  hat  keinerlei  Nachtheil  für  deren  Gesundheit  hinterlassen.

Die  nach  den  Impfungen  in  Hamburg  vorgekommenen,  nennenswerthen  Formen
von  Hautausschlag  sind  bereits  nach  dem  Berichte  über  die  dortige  Impfstoffgewinnungsanstalt
  in  Bd.  VII  der  Arb.  a.  d.  Kaiserl.  Ges.  Amte  (S.  128)  erwähnt,  in
Elsaß-Lothringen  wurden  chronische  Hautausschläge  in  Folge  der  Impfung  aus
keinem  Bezirke  gemeldet,  in  den  übrigen  Staaten  sind  bemerkenswerthe  Fälle  der  Art
ebenfalls  nicht  beobachtet  worden.

Besondere  Vorkommnisse.  Unter  dieser  Ueberschrift  werden  in  den  dem  Reichsamte
  des  Innern  alljährlich  zugehenden  staatlichen  Zusammenstellungen  über  die  Ergebnisse
  der  Impfung  hauptsächlich  diejenigen  Todesfälle  mitgetheilt,  welche  bei  geimpften
Kindern  in  den  ersten  Wochen  nach  der  Impfung  eintraten  und  von  Diesem  oder
Jenem,  gewöhnlich  ohne  Grund,  in  ursächlichen  Zusammenhang  mit  der  stattgehabten
Impfung  gebracht  wurden  oder  hätten  gebracht  werden  können.  Da  während  der  heißen
Sommermonate  des  Jahres  1889  in  vielen  Gegenden  des  Deutschen  Reiches  eine  ungewöhnlich
  hohe  Kindersterblichkeit  herrschte,  welche  hauptsächlich  durch  ein  vermehrtes
und  bösartiges  Auftreten  der  Kinderdurchfälle  veranlaßt  war,  so  hat  es  eben  an  Todesfällen
  unter  den  Erstimpflingen  in  diesem  Jahre  weniger  als  sonst  gefehlt.“)

*)  In  den  größeren  Orten  des  Deutschen  Reiches  (mit  15000  und  mehr  Einw.)  starben  während
der  Monate  Juni  und  Juli  1889  auf  ca.  11  Millionen  Einwohner  nicht  weniger  als  29  433  Kinder  des
1.  Lebensjahres  (Veröff.  d.  K.  G.  A.  1890  S.  368);  mithin  starb  damals  von  je  100  lebenden  Kindern
dieses  Alters  wöchenllich  mindestens  ein  Amd,  wenn  man  nach  dem  Volkszählungsergebniß  (v.  1886)
die  Zahl  der  lebenden  Kinder  dieses  Allers  auf  ca.  3  Prozent  der  Gesammtbevölkerung  schätzt.