Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

176 
B) Kreis -Gerichtshöfe. 
J. Gerichtshof des Neckar-Kreises. 
1. Criminal-Senat. 
Am :. März wurde: 
1. die zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Agatra Berner, von Dor, 
« mettingen, Oberamts Spaichingen, wegen Weglegung und Veilassang ihres 
unehelichen Kindes, deren sie für überwiesen angenommen worden, sodann we- 
gen wiederholter-Unzuchts-Vergeh###n und Fälschung mit fünfmonatlscher 
Zuchthanuo#tcafe belegt, und zu Bezahlung #hrer Arrest= und Untersuchungs Kosten 
verurthellt; « « 
-.a)GotrliedGerstle,von-Osweil,OberamtsLOwigsburmwegenthåtigek 
Theilnahme zu Bewirkung eines jedoch ohne seine Zuziehung verabredeten 
Aufruhrs) neben Bezahlung seiner Arrest, und /13 der Untetsuchungs-RKosien, 
mic einjähriger Benungs- Arbeit; 
b) Georgs Widmann, von da, wegen Theilnahme an dem Pervrechen des 
Aufruhrs durch nächste Hülfe-Leistung zu dessen Ausföhrung, unter Einrechung 
eines Theils des erstandenen Arrests mit viermonat#licher Westungs-Ur- 
beit, neben Zuscheidung seiner Arrest, und eines Theils der Untersuchungs- 
Kosten, bestraft. 
Am . März ist: 
5. Daniel Beck, von Stekten, Oberamts Kannstadt, (der wegen bereiks erstandenen 
Correctionen und Criminal-Strafen unerachtet) abermals vorgebrachten fälschli- 
chen Beschuldigungen gegen den Oberamts- Actuar Sartler zu Kannstadt) und 
den Schultheißen Dietel bach zu Stetten, wie auch wegen eines Versuchs, 
den Oberamts-Actuar Sattler in Hinüche auf die durch Becks Denuncio= 
tion gegen den Schultheißen Dietelbach veranlaßte oberamtliche Untersuchung 
zu bestechen, neben Confiscation des dem Beck zuruckgegebenen Geschenks 
„und Bezahlung -/5 der Untersuchungs-Kosten, mit viermonatlicher J9ucht- 
hausstrafe belegt worden. 
Am g. Mäárz wurde: 
4 gegen Dorothea Näher, von Jell, Oberamts Eßlingen, wegen Vagirens eine 
sechsmonatliche Reclusion in einem Jwangs-Arbeitshause verfügt. 
Am 16. März. ist: 
5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johann Georg Kurfeß, von 
Korb, wegen Concussson und Vagirens zu fünfmonatlicher Bektungs. Ar- 
beit und nachheriger Reclusson in ein Zwangs, Urbeitshaus auf wenigstens 
drei Monate, neben Bezahlung seiter Artest: und der Hälfte der Unter= 
suchungs= Kosten, so wie zu dem Schadens-Ersatz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.