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B) Kreis -Gerichtshöfe.
J. Gerichtshof des Neckar-Kreises.
1. Criminal-Senat.
Am :. März wurde:
1. die zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Agatra Berner, von Dor,
« mettingen, Oberamts Spaichingen, wegen Weglegung und Veilassang ihres
unehelichen Kindes, deren sie für überwiesen angenommen worden, sodann we-
gen wiederholter-Unzuchts-Vergeh###n und Fälschung mit fünfmonatlscher
Zuchthanuo#tcafe belegt, und zu Bezahlung #hrer Arrest= und Untersuchungs Kosten
verurthellt; « «
-.a)GotrliedGerstle,von-Osweil,OberamtsLOwigsburmwegenthåtigek
Theilnahme zu Bewirkung eines jedoch ohne seine Zuziehung verabredeten
Aufruhrs) neben Bezahlung seiner Arrest, und /13 der Untetsuchungs-RKosien,
mic einjähriger Benungs- Arbeit;
b) Georgs Widmann, von da, wegen Theilnahme an dem Pervrechen des
Aufruhrs durch nächste Hülfe-Leistung zu dessen Ausföhrung, unter Einrechung
eines Theils des erstandenen Arrests mit viermonat#licher Westungs-Ur-
beit, neben Zuscheidung seiner Arrest, und eines Theils der Untersuchungs-
Kosten, bestraft.
Am . März ist:
5. Daniel Beck, von Stekten, Oberamts Kannstadt, (der wegen bereiks erstandenen
Correctionen und Criminal-Strafen unerachtet) abermals vorgebrachten fälschli-
chen Beschuldigungen gegen den Oberamts- Actuar Sartler zu Kannstadt) und
den Schultheißen Dietel bach zu Stetten, wie auch wegen eines Versuchs,
den Oberamts-Actuar Sattler in Hinüche auf die durch Becks Denuncio=
tion gegen den Schultheißen Dietelbach veranlaßte oberamtliche Untersuchung
zu bestechen, neben Confiscation des dem Beck zuruckgegebenen Geschenks
„und Bezahlung -/5 der Untersuchungs-Kosten, mit viermonatlicher J9ucht-
hausstrafe belegt worden.
Am g. Mäárz wurde:
4 gegen Dorothea Näher, von Jell, Oberamts Eßlingen, wegen Vagirens eine
sechsmonatliche Reclusion in einem Jwangs-Arbeitshause verfügt.
Am 16. März. ist:
5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johann Georg Kurfeß, von
Korb, wegen Concussson und Vagirens zu fünfmonatlicher Bektungs. Ar-
beit und nachheriger Reclusson in ein Zwangs, Urbeitshaus auf wenigstens
drei Monate, neben Bezahlung seiter Artest: und der Hälfte der Unter=
suchungs= Kosten, so wie zu dem Schadens-Ersatz