Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Die hienach sich ausscheidenden Examinanden haben also an belazeea Tagen, je 
Morgens 3 Ubr, sich auf der Kanzlei des Königl. Forstraths einzusden, und das 
Weitere zu erwarten. ""«"· «' ’ ’ 
Hiebei wird bemerkt, daß sich, insbesondere in Absicht auf die zweite Abtheilung, 
die Prüfung verzügtich auch uͤber die kuͤrzlich erschienenen Dienst-Instruktionen nach 
Alen uhren Beziehungen verbreiten werde. Sturtgart den #2. Mai 1529. 
Königl. Forstrath. 
Seutter. 
  
Stuttgart. Zu Folge höchsten Befei L wird das Königl. Badhaus und Palais zu Wildbad 
am Montag den 34. d. M. Vormittags g. Uhr auf 1 Jahr vom 1. Juni 18190/10 im öffentlichen 
Aufstreich an den Meistbierinden verpachret werden; wozu die Liebhaber mit der Bemerkung eingeladen 
werden, daß nur solche Personen zum Pächt zugelassen werden, welche sich über ihre Qualiffkarion zur 
Uebernahme des Pachet, sowehl in Hinscht ihres Prädikats als der Leistung der erforderlichen Caution, 
mmit obrigkeitlichen Jeugnissen hinlänglich auszuweisen im Stande sind. Die Pacht-Bedingungen können 
sowohl bel der Kameral-Verwaltung Herrenalb als der Beamtung zu Wildbad erfahren werden. 
Stuttgart den 10. Mai 1819. Abnial. Finanz-Ministerium. 
Rellingen. B. dem hiesigen Kameralamt sind etliche hundert Scheffel alrer Haber zum suc- 
ersstpen Verkauf ausgesetzt. Den r . Aprit 1819. KRKvonigl. Kameralamt. sue 
Stuttgart. Wegen abermaligen Verkaufs von ganz vorzüglichen 181 1er Weinen aus disfeiti- 
herrschaftlicher Kellerei, in sehr annehmlichen Preisen wird, dem höchsten Vefehle zu Folge, am Dienstag 
en 1. nächstkommenden Monats Junius eine abermalige Aufsireich= Verhandlung abgehalten werden, 
wotei die Liebhaber sich Nachmittags 2 Uhr, in der Kameralamts-Kieferei sn Bebenhäuserhofe einfin- 
den wollen. Den 7. Mai 16:9. Königl. Kameralemt. 
Ulm.. Am Montag den 24. d. M., Vormittags 20 Uhr, werden in dem hiesigen Werkhof felgen- 
de Landsturm-Requisiten, nämlich 8209 Armibänder, 123 Trommeln und 3 Fahynen an den Meistbier## 
den mie Vorbehalt S#echster Genehmigung verkauft, wobei sich die Kaufeé-Liebhaber einfinden wol.“. 
Den 16. Mai 1679. Königl. Kameralamt. 
  
Heidenheifm. Bei der heurigen Jahres-Musterung sind nachbenannte Milirkepflichrige aus dem 
blesigen Oberamte nicht erschienen. Es werden daher solche hierdurch aufgerufen, sich ungesäumt in ihr 
Heimwesen zu begeden und bei dem Oberamt zu melden, widrigenfaks sie zu gewärtigen haben, daß- 
nicht nur ihr genenwortites w#d zukünfriges Vermögen mit Arrest belegt werde, sondern auch fe selbst 
(bald sie sich btreten lassen, in personliche Haft gebracht, und oyne Rücksicht auf ihre Tuchrigkeir 
oder Uneychrigkeir mit einer erhöhten Kapitulation unter das Milicär eingsheilt werden. Es vaben 
nenrlich zu erscheinen, von Heideuheim: Johann Matthäus Maier; Johann Carl Waner; Jakob 
Kriedrich Bösinger; Johannes Mailänder; Johann Gerrg Räuchle. Von Dettingen: Albrecht Mak.
	        
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