Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Bc.) Johannes Scheible von da, wegemn Theilftahme und nchster physucher 
Urheberschaft dieses Becrugs unter Aunahme eines falschen Ramens, seder zu 
viermonatlicher Bestungsstrafe, neden Bezahlung der Untersuchungs-Kosten 
iu gleichen Theilen und unter solldarischer Verbindlichkeit zum Schadens- 
Ersatz;z 
Conrad Kaiser, von Groß-Ingersheim, Oberamts. Gerichts Bessaheim, wegen 
Renitenz gegen seine Transporteurs unter Androhung von Gewelt und Füh- 
rung einer Wafsfe über die ihm früher zuerkannten) noch nicht erstandenen 
Suchthausstrafen (. Reg. Blatt v. 18318. S. 415.) zu einem Additament von 
einem Jahr. · 
Amt-.Aprilist: 
der Tatharina Ruof, von Kornwestheim, Oberames-Geriches Ludwigsburg, 
wegen wiederholten Diebstahls, neben Juscheidung der Kosten, eine fünfzeben- 
monatliche Juchthausstrafe und nachherige Einsperrung in einem Zwangs- 
Arveitohause bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf acht Monate; 
.der Eva Rosina Wahler, von Horrheim) Oberames= Geriches Paihingen, 
weqen dricten Dirbstahls, neben Bezahlung 35 der Untersuchungs-Kosten, 
eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einschließung in einem 
Zwangs, Arbeitshause auf die Dauer von drei Monaten; 
dem Alexander Müller, von Gruppenbach, Oberamts Gerichts Bessgheim, 
wegen wörtlicher Widersetlichkeit gegen eine obrigkeitliche Verfgung und thät- 
licher Widerse-tzlichkeit gegen einen Polizeidie#n#er neben Verurtheilung in die 
Untersuchungs= Koften eine viermonatliche Bestungsstrafe zuerkannt worden. 
Am :24. KXpril wunde: 
.Feiedrich Keller, von Thldeim, Oberames-Gerichts Heilbronn, wegen wie 
derdolten, einigermaßen ausgezeichneten Dicenaio, neben Bezahlung seinek 
Arrest, und Unteriuchungs= Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe 
als Hofschäffer und nachheriger dreimonatlicher Staschließung in einem 
Zwangs, Urbeitshause verurtheilt. 
Am 27. April wurden verurtheilt: 
. a.) Michall Sammet, von Korb, Oberamts= Geriches Necharsulmn, wegen 
verübter mehrerer Diebstähle, wovon einer als zweiter, die übrigen aver als 
dritter Diebstahl zu betrachten ssad, und worunter scch mehrere große und 
qualisicitte. oder sonst a us gezeichnete besinden, neben dem Ersaß des Schadens 
und Bezohlung seiner Arreste###wie eines Tbeils der Untersuchungs-Kosten 
zu dreisäbhriger BVestungsstrafe und nachheriger Einsperrnag in einem 
Zwangs- Urbeitshause bis zu erprobter Besserung sedoch wenigstens auf ein 
unud ein halbes Jahr;
	        
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