16.
—
151
Bc.) Johannes Scheible von da, wegemn Theilftahme und nchster physucher
Urheberschaft dieses Becrugs unter Aunahme eines falschen Ramens, seder zu
viermonatlicher Bestungsstrafe, neden Bezahlung der Untersuchungs-Kosten
iu gleichen Theilen und unter solldarischer Verbindlichkeit zum Schadens-
Ersatz;z
Conrad Kaiser, von Groß-Ingersheim, Oberamts. Gerichts Bessaheim, wegen
Renitenz gegen seine Transporteurs unter Androhung von Gewelt und Füh-
rung einer Wafsfe über die ihm früher zuerkannten) noch nicht erstandenen
Suchthausstrafen (. Reg. Blatt v. 18318. S. 415.) zu einem Additament von
einem Jahr. ·
Amt-.Aprilist:
der Tatharina Ruof, von Kornwestheim, Oberames-Geriches Ludwigsburg,
wegen wiederholten Diebstahls, neben Juscheidung der Kosten, eine fünfzeben-
monatliche Juchthausstrafe und nachherige Einsperrung in einem Zwangs-
Arveitohause bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf acht Monate;
.der Eva Rosina Wahler, von Horrheim) Oberames= Geriches Paihingen,
weqen dricten Dirbstahls, neben Bezahlung 35 der Untersuchungs-Kosten,
eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einschließung in einem
Zwangs, Arbeitshause auf die Dauer von drei Monaten;
dem Alexander Müller, von Gruppenbach, Oberamts Gerichts Bessgheim,
wegen wörtlicher Widersetlichkeit gegen eine obrigkeitliche Verfgung und thät-
licher Widerse-tzlichkeit gegen einen Polizeidie#n#er neben Verurtheilung in die
Untersuchungs= Koften eine viermonatliche Bestungsstrafe zuerkannt worden.
Am :24. KXpril wunde:
.Feiedrich Keller, von Thldeim, Oberames-Gerichts Heilbronn, wegen wie
derdolten, einigermaßen ausgezeichneten Dicenaio, neben Bezahlung seinek
Arrest, und Unteriuchungs= Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe
als Hofschäffer und nachheriger dreimonatlicher Staschließung in einem
Zwangs, Urbeitshause verurtheilt.
Am 27. April wurden verurtheilt:
. a.) Michall Sammet, von Korb, Oberamts= Geriches Necharsulmn, wegen
verübter mehrerer Diebstähle, wovon einer als zweiter, die übrigen aver als
dritter Diebstahl zu betrachten ssad, und worunter scch mehrere große und
qualisicitte. oder sonst a us gezeichnete besinden, neben dem Ersaß des Schadens
und Bezohlung seiner Arreste###wie eines Tbeils der Untersuchungs-Kosten
zu dreisäbhriger BVestungsstrafe und nachheriger Einsperrnag in einem
Zwangs- Urbeitshause bis zu erprobter Besserung sedoch wenigstens auf ein
unud ein halbes Jahr;