Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Pbabte weitere Unkersuchung wegen neueren Versuchs eines ausgezeichneten 
Diebstahls ein Strafzusaß von neun Monaten BZuchthausstrafe und nach- 
beriger weiterer Aufbewahrung in einem Zwangs-Arbeitshause auf ein Jah# 
neben dem Erfaß der Kosten erkanut. 
Am 223. Abril ist: 
9. a.) der zu Herrenberg in Verhafe und Untersuchung gekommene Christopyh Gantber, 
von Kievivgen, Oberamcs Rottenburg, wegen mehrerer wiederholter gewerbs, 
mäßig und in Genossenschaft verübter, größtentheils ausgezeichneter Diebstähle, 
worunter namentlich ein durch thá#rliche Gegenwehr erschwerter Diedstahl begrif- 
feen, zu vier und-ein halbsähriger Bestungs,Arbeitstrafe und gachheriger 
Einschließung in ein Jwangs--Arbeitshaus auf wenigstens drei Jahre verurtheilt 
auch ihm der Ersatz seiner Arrest, Azungs und 168 der Untersuchungs-Kosten 
auferlegt; sodann « · 
b.) gegen Joseph Waleher, von Kiebingen, Oberamts Rottenburg) wegen mehrerer 
wiederholter, gewerbsmáßig und mit Genofsen verübter, größtentheils ausge- 
teichneter Diebstähle neben dem Ersaß seiner Arrest= Azungs, und 14 der Un- 
tersuchungs-Kosten eine achtmonatliche Vestungs, Arbeitstrafe erkannt worden-. 
Am 29. April wurde: 
1#. uk8) der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Michael Mokle von 
Göttelsngen) Oberamts Freudenstadt, wegen verabredeter Theilnahme und 
geleisteter thátlicher Belhülfe zu dem entfernten Falschmunzungs-Versuch des 
Hiob Roller von Gottelsingen, neben Verfällung in seine Arrest- Uzungs= und 
die Hälfte der Untersuchungs-Kosten, unter Einrechnung eines Theils seines 
Acrests) zu sechsmonetlicher Zuchthausstrase; und « 
b.) Daniel Henger, Schnallenmacher von Roͤtenbach, Oberamts Calw, wegen 
wiederholten ehebrecherischen Concubinats, dann wegen unterlassener Anzeige 
von dem Flaschmünzungs-Versuch des Hiob Roller und wegen Uebernahme 
von Bricfen von Mitgefangenen zur Besorgung an deren Verwandse), heben 
der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Arrest. und Azungs= Kosten und 30 
der Untersuchungs-Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen 
Arrests zu einjähriger Zuachthausstrafe verurtheilt, sedoch bei Mokler, so“ 
wohl als bei Henger ein Strafzusah für den Fall, daß nach Wiederheifa- 
hung des entwichenen Hiob Roller eine höhere Derschuldung erhoben werden 
sollte) vorbehalten. 
Am So. April wurde: » 
11. der bei dem Oberamt Sulz und dem vormaligen Criminalamt Rottenburg in 
Verhaft und Untersuchung gekommene Joseph Wagner, von Srlaheim, Ober- 
amts Balingen, weges lebensgefährlicher Berwundung des Jung Martin Mich I# 
von Wöhringen, in deren Feige derselbe gestorben, sodann wegen Antheils an 
der Verwundung einiger Harzwaldwächter, endlich wegen Wa#n . Ercesses zu 
dreiséhriger Vestungs-Acbeitstrafe, so wie zu Bezahlung seinen Arrest- und 
Azungs auch sämlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
	        
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