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Pbabte weitere Unkersuchung wegen neueren Versuchs eines ausgezeichneten
Diebstahls ein Strafzusaß von neun Monaten BZuchthausstrafe und nach-
beriger weiterer Aufbewahrung in einem Zwangs-Arbeitshause auf ein Jah#
neben dem Erfaß der Kosten erkanut.
Am 223. Abril ist:
9. a.) der zu Herrenberg in Verhafe und Untersuchung gekommene Christopyh Gantber,
von Kievivgen, Oberamcs Rottenburg, wegen mehrerer wiederholter gewerbs,
mäßig und in Genossenschaft verübter, größtentheils ausgezeichneter Diebstähle,
worunter namentlich ein durch thá#rliche Gegenwehr erschwerter Diedstahl begrif-
feen, zu vier und-ein halbsähriger Bestungs,Arbeitstrafe und gachheriger
Einschließung in ein Jwangs--Arbeitshaus auf wenigstens drei Jahre verurtheilt
auch ihm der Ersatz seiner Arrest, Azungs und 168 der Untersuchungs-Kosten
auferlegt; sodann « ·
b.) gegen Joseph Waleher, von Kiebingen, Oberamts Rottenburg) wegen mehrerer
wiederholter, gewerbsmáßig und mit Genofsen verübter, größtentheils ausge-
teichneter Diebstähle neben dem Ersaß seiner Arrest= Azungs, und 14 der Un-
tersuchungs-Kosten eine achtmonatliche Vestungs, Arbeitstrafe erkannt worden-.
Am 29. April wurde:
1#. uk8) der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Michael Mokle von
Göttelsngen) Oberamts Freudenstadt, wegen verabredeter Theilnahme und
geleisteter thátlicher Belhülfe zu dem entfernten Falschmunzungs-Versuch des
Hiob Roller von Gottelsingen, neben Verfällung in seine Arrest- Uzungs= und
die Hälfte der Untersuchungs-Kosten, unter Einrechnung eines Theils seines
Acrests) zu sechsmonetlicher Zuchthausstrase; und «
b.) Daniel Henger, Schnallenmacher von Roͤtenbach, Oberamts Calw, wegen
wiederholten ehebrecherischen Concubinats, dann wegen unterlassener Anzeige
von dem Flaschmünzungs-Versuch des Hiob Roller und wegen Uebernahme
von Bricfen von Mitgefangenen zur Besorgung an deren Verwandse), heben
der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Arrest. und Azungs= Kosten und 30
der Untersuchungs-Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen
Arrests zu einjähriger Zuachthausstrafe verurtheilt, sedoch bei Mokler, so“
wohl als bei Henger ein Strafzusah für den Fall, daß nach Wiederheifa-
hung des entwichenen Hiob Roller eine höhere Derschuldung erhoben werden
sollte) vorbehalten.
Am So. April wurde: »
11. der bei dem Oberamt Sulz und dem vormaligen Criminalamt Rottenburg in
Verhaft und Untersuchung gekommene Joseph Wagner, von Srlaheim, Ober-
amts Balingen, weges lebensgefährlicher Berwundung des Jung Martin Mich I#
von Wöhringen, in deren Feige derselbe gestorben, sodann wegen Antheils an
der Verwundung einiger Harzwaldwächter, endlich wegen Wa#n . Ercesses zu
dreiséhriger Vestungs-Acbeitstrafe, so wie zu Bezahlung seinen Arrest- und
Azungs auch sämlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt.