6. der bei dem vormaligen Criminalamt Altdorf in Verhaft und Untersuchung ge-
kommene Joseph Radler, von Immenstadt, wegen verübter Diebstädle, Verleitung
und Beihülfe zu Ausstellung eines falschen Jeugnisses, betrügerischen Ge-
brauchs eines fremden Passes, Vagirens und Incests mit zwei ledigen Schwestern,
neben dem Ersaß smelicher Acrest, Azungs= und Untersuchungs= Kosten und
des durch seine Diebstähle verursachten Schadens, unter Einrechnung eines Theils
seines erstandenen Arrests noch zu sechsmonatlicher Bestungs= Arbeit und
nachheriger Auslieferung an das Großherzoglich Badensche Bezirksamt Meers-
burg zur Bestrafung seiner dort verübten Werbrechen, verurtheilt worden.
Am 22. April wurde:
7. der bei dem Oberame Alpek in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Fried=
rich Seiz, von Kleinbettwar, Oberames Marbach, wegen mehrerer Diebstahle,
neben dem Ersaß aller Kosten unter Einrechnung eines Theils der erstandenen
Aerrestzeit mit fünfmonatlicher Zuchthausstrafe belegt.
Am 16. April ist:
6. gegen-den in dem Jwangs-Acbeitshause zu Ulm befindlichen Johann Ragel, von
Regglisweiler, Oberamts Wiblingen, wegen wiederholten Vagirens und gänz-
licher Vernachláfligung aller Pflichten als Familien-Bater, unter Perfällung in
die Untersuchungs-Kesten, bis zu erprobter Besserung, jedoch von der Zeit sei-
ner Einlieferung an, wenigstens einjächrige Verwahrung in dem Zwangs=
Arbeitshause verfügt;
9. dem ebendaselbst befindlichen-Franz Aich, von Jöllishausen, Oberamts Biberach,
wegen ssotischen Lebens, unanständigen Betragens gegen das ihm vorgesehte Ober-
emt, Trinkschulden, geschäáftlosen Ledens, und Bertelns, eine vier mongtliche
Verwahrung in einem Zwangs, Arbestshause, vom Tage der Einlieferuns an gerech-
net, zuerkannt worden. -
2. Civil-Senat.
Am 13. April wurde:
1. in der Rechtssache 1. Instanz zwischen dem gewesenen herrtschaftlichen Sutsbe-
staͤnder, Georg Rotnmel, zu Justingen, Klaͤger, Wiederbeklagten, und der
Kodnigl. Seetion der Kron--Domainen, nun Koͤnigl. Finanz-Kammer des Donau-
Kreises, Bekl., Wiederklágerin, Entschädigung aus Pachtverträgen in der Kla-
e) und Bezahlung des Pachrschillings in der Wiederklage betreffend, in der
lage theils Beklagte von derselben entbunden, cheils Kláger zur besondern Ver-
handlung verwiesen) in der Wiederklage aber Wiederbeklagter von der Klage
auf weitere Pachtschillings, Entrichtung freigesprochen, unter Vergleichung der
Drozeß-Kosten.