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Am 18. Mai wurde:
B. det zu Waiblingen in Untersuchung gekommene Christoph Stuͤrmlinger, von
Schlath, Oberamts Goͤppingen, wegen wiederhoiten Diebstahls neben dem
Kosten- und Schadens-Ersat mit viermonatlicher Vestungs-Sttafe belegt.
Am 12. Mai wurde:
)zdie zu Stuttgart in Untersuchung gekommehe Catharins Beate Hafner, von
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Markgröningen, Oberamts Ludwigsburg, wegen verübter wiederholeer Diebs
stähle, worunter ein greßer und ein Haus, Diebstahl begriffen ist., neben dem.
Aaen und Schadene= Ersat zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe verur-
theilt.
Am 75. Mai wurde:
.der zu Neckatsulm in Untersuchung gekommene Ehristian August Kaledorf,
von Charlottenberg, Oberamts Oehringen, wegen mehrerer zum Theil mit er-
schwerenden Umständen begangener kleiner Diebstaͤhle und wegen asotischen Le-
benswandels neben dem Kosten-und Schadens -Ersatz mit viermonatlicher
Vestungs -Arbeit besttaft.
Am 27. Mai wurden verurtheilt:
uJuliane Margarethe Scháfer, von Gablenberg, wetzen zum drittenmal wieder-
heltt Hurerei in der Residenzstadt Stuttgart, zu einjähriger Zuchthaus-
tafe.;
der zu Ludwigesburg in Untersuchung gekommene Christoph Serotbek.) von
Rudersberg) Oberamts Lorch, wegen dritten und ausgezeichneten Diebstahls
dessen er für überwiesen angenommen worden) neben dem Kosten= und Schs“
dens= Ersaß zu einjähriger Bestungs, Strafe und nachheriger Einschließung
#n einem Jwangs- Arbeitshause auf sechs Monate.
Erkenntnisse in Revisions-Fllen.
Am 235. Mai wurde:
1. gegen den von dem Strafort entwichenen, aber wieder beigefangenen Bestungs-
trafling Johann Georg Eißler) von Thalheim, Oberamts Noctenburg, er-
kannt, daß er neben Nacherstehung des Restes seiner lehzten Strafe wegen sei-
ner Entweichung zu der gesehlich bestimmten Strafe einer fernern dreijähri-
gen VWestungs-Arbeit und zweimaligen körperlichen Züchcigung, je mit 50 Stock-
Kreichen) sodann wegen der seit seiner Sntweichung begangenen neuen Betrüge-
reirn zu weiterer dreijährigen Vestungs- Arbeit und nachheriger Verwahrung
iin einem Arbeitshause, einschließlich der unterm :. Juni 1817 verbüngten
zweifährigen Einsperrung, zusammen auf drei Jahre) so wie zum Ersas der
verursachten Kesten und Schaden verurtheilc seyn solle.