Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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. wöchige Juchthausstrafe als. Hofschäfferin in Gockeszell, ung Vorbehalt des 
Kostenpunkes, erkannt. « « - -- « ,·. 
Am«.2sg.Mlliwutde-I 
8. der Buͤrgermeister Caspar Bäuerle, von Essingen, Oberamts Aalen, zwar wegen 
des Verdachts einer beabsichtigten großen Unterschlagung von Amts, Gelderh 
von der Instan entbunden) bingesen wegen Flschung einer öffentlichen 
Urkunde und damit artentirten großen Betrugs, so wie wegen Cassen,Rests, 
elcher beiden Vergehen derselbe für überwiesen angenommen worden, dann we- 
Lgen doppelten Bezugs von 290 fl. 44 kr. unrer den zu Bestreitung von Saatfrüchten- 
IUnkaufs-Kosten einzuziehen gewesenen Geldern, und wegen anderer Unrichtigs 
keiren im Rechnungs wesen) von der Bürgermeister-Stelle entsehr, für eine andere 
Uustellung unfähig erklirt, und zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe i 
Gotteszell verurtheilt, dann in den Ersatz des gestifteten Schadens, so weit dem 
selbe noch nicht geleistet ist, in seine Arrests- und Azungs-, auch 11/12 der Un- 
tersuchungs, Kosten verfält. · ·· 
1 Erkenntnisse in Revisioms= Fälken. 
Am. 1:2. Mai wurde: 
gegen 
a) Pdilion Prduner, Wittwer, zu Lautenbach, Obteramts Cra#ksheim, wegen der 
mit seiner leiblichen Tochter Anne Marie Gehring verübten und selost noch 
nach deren Verhetrachung forkgesehten Blutschande, eine achtjährige Zucht- 
hausstrafe in Gorteszell; 
geqen Anne Narie Gehring, geborne Präuner, ebendaselbst, wegen gleichen 
Verbrechens, eine fünfsahrige Juchthausstrafe zu Ludwigsburg ausgespro, 
chen, auch sedem dieler beiden Ingquistten die Bezahlung seiner eigenen Arrests- 
Azungs= und Vertheidigungs Katen s% wie der Hälfte der Untersuchungs- 
Kosten auferlegt. " 
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— 
"8 Eiviil“= Senat#. 
Am 5. Mai wurde: 
1. un der Berufungs, Sache vom Oberamts, Gerichte Künzelsan zwischen Moriz DVla## 
auf dem Railhbof, Beklagten, Wiederkläger, Appellanten, und Johann Georg 
Deuber, zu Bittelbronn, setzt dessen Erden, Kläger, Wiederbeklagte) Uppellaten, 
Losungs, und Güter-Tarations, Streit betreffend, die ergriffene Berufung wegen 
Mangels einer gegrundeten Beschwerde, von Amcswegen durch Rescript verwor 
fen) unter Verurtheilung des Appellanten in die durch seine Berufung dem Ud- 
pellaten verursachten Kosten. 
Am 2:23. Mai ist: 
. die Appellation vom Oberamts. Gericht Mergentheim in Sachen zwischen der Doro= 
thea Barbar#a Harcmann zu Ngssaufx dasigen Oberamts, Klägerin, Producentim, 
Aopellantin, und Michsel Kndttinger daselbst, Beklagten, Producten, Appellaten,
	        
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