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Wenn auf solche Art die Summe der eingezogenen Simplen mit der Summe
der ausgeschriebenen und an die Amtspflegkassen einzuliefernden Umlagen nicht ganz
uͤbereinmͤimint, so hat der Steuer-Einbringer am Ende des Jahrs dassenige, was in
einem Jahr im Ganjen zu viel umgelegt worden ist, in die Gemeindekasse abzulie-
fern, und was etwa zu wenig umgelegt worden ist, hat diese zuzuschießen.
9. 10.
Wenn die Jahl der für sede Umlage einzuziehenden Simplen festgesetze ist; so
hat der S euer-Einbringer aus dem ihm übergedenen Simplum-Register ein Steuer-
Einzugs= Verzeichniß zu verfertigen und in dasselbe die Ramen der Steuerpflichtigen,
den Betreff eines jeden derselben an seder Umlage und die das Jahr hindurch vo#s
demselben erfolgehden Jahlungen einzutragen.
Die zu rem Verzeichniß gehörigen gedruckten Hefte werden auf Kosten der Ge-
meinde angeschaffe.
éK. 11.
.Wenn einzelne Gemeinderäthe in Uebereinstimmung mit den Bürger-Ausschösen,
die bisherige Art der Steuer-Umlage dersenigen nach Simplen vorzlehen, und daher
solche noch bis zur allgemeinen Steuer-Rektißkation beibehalten wollten) so foll ihnen
dieses gestattet und ihrer freien Satschließung anheim gegeben seyn. - ·
Es in sedoch in diesem Jall erforderlich, die Summe der in sedem Jahr auf die
Gemeinde umgelegten Steuer und den Betrag derselben auf seden Gulden des
Steuer-Anschlags sedesmal oöffentlich bekannt zu machen.
#. 1.
Wenn in einer Gemeinde nach dem Gbereinstimmenden Dafürhalten des Ge-
meinde-Rathes und des Bürger-Ausschusses der Steuer= Einbringer die zu Fertigung
des Umlage, Registers und Vornahme der Umlage erforderlichen Kenntnisse nicht be-
sigt; so isl dieses Geschäfc vorläufig noch dem Gerichts-Notar des Bezirks zu über-
tragen.
Meggen der Belohnung dieses Geschäfts hat der Gemeinde = Rath mit dem Ge-
kichts-Notar eine Uedereinkunft zu treffen) welche dem Oberamt zur Genehmigung
vorzuligen ist.
III. Von dem Einzug der Steuern und deren ECieferung
an die Amtspflege.
9. 13.
* * Stener, Einzug ist in allen Gemeinden mit dem Eintritt des Etatsfjahrs zu
eröffnen. « " «