Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Dagegen wird den 9- des künfeigen Monaks August und den folgenden Tag, 
eine Dienst-Prüfung bei diesem Devartement abgehalten. Es haben ssch daher die- 
jenigen vollsährigen oder im 35. Cebens-Jahre steheaden Bewerber, welche sich zu les- 
terer Prüfung entweder bereits gemeldet oder noch zu meldesn die Absicht gebabe 
haben, an dem erst gedachten Tag Morgens 8 Uhr in der Kanzlei des Ministeriums 
des Innern dabier einzussaden, und) so weit es von denselben nicht bereits ge- 
(chehen ist, inzwischen oder am Tag des Erscheinens, sich über ihr Ledens-Alter ger 
hörig auszuweisen, und ein verschlossenes Zeugniß ihres bisberigen Priscipals, fer- 
ner ein Nationale, das ihre bisherige Canfbahn und das Geschäftsfach, dem #e sich 
künftig zu widmen gedenken, enthalten muß, beizubringen) auch im Fall einer 
vereits erstandenen frheren Präfung, das betreffende Prüfungs-Zeugniß vorzulegen. 
Stuttgart den 56. Juli 1819. 
. Otto. 
uak.) Künigl. Cofsistoriah. 
5* Schul-Conferoen .„Dircktoren betresfend. 
In Beziehung auf die Schul-Conferenz-Direktoren wird biemie bekannt gemache, 
daß la der Diöbcese Urach, noch eine weitere Schullehrer-Conferenz angeordnet, und 
der Dialenus M. Klocker zu Mezinger bei Urach zum Oirekcor derselben ernannt 
den ist. 
Scuttgert dev a. Juli 1819. 
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Wäcbtee. 
B.) Des Depectemenats der Finanzen: 
Koͤnigl. Zrucht- und Wein, Verwaltangs-Commission. 
Da das Königl. Kriegs= Departemene sich diesenigen Früchte, welche für das 
Königl. Militär auf die lete Háälfee des Stats-Jahrs von 18189/149 bis zum Ze. 
Juni 1319 nicht abgefaße wurden, in soferne die Abgabe-Anweisungen nicht durch 
besondere Verfügungen schon feüher zurückgenommen worden sind, an den Früchten- 
Bedarf auf die erste Häálfle des Stats-Jahrs 183920) nähmlich vom a. Juli bis 
jum letzten Dez. d. J. aufrechnen lassen will; so werden diesenigen Kameralämter, welche 
bis zum 30. Juni an das Königl. Militär noch Früchee abzugeben gehabt hätten, 
diese aber nicht abgegeben haben) legitimirt und angewiesen, auch diese Früchte auf 
Berlangen abzugeben, und diese Abgaben als Lieferung für das Jahr à819/10 vor- 
Schriftmäßig un behandela. 
 
	        
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