Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am  15.  Juni  wurde:  «

7  in  der  Appellations-S  ache  von  Rottenburg  zwischen  Johanne,  Ehefrau  des  Jakotz
Biesinger  von  da)  unter  Beistand  ihres  Shemanns,  klIqutoanten,  Appellanten,
  und  der  Shefrau  des  Franz  Michael  Biesinger  daseldst,  unter  Beestand
des  Chirurgen  Ulmer  von  da,  Mit=  amdantin,  Uopellatin,  Location  im
Gante  des  Ehemanns  der  lettern  betreffeno,  das  Urtheil  erster  Instanz  unter
Vergleichung  der  Kosten  dieser  Instanz  destätigt.  "·  "«

Am  18.  Juni  ist:  4

Z  in  der  Appellations-Sache  von  Sulz  zwischen  dem.  Eheweib  des  Jakob  Pfeifee
von  Berafelden,  unter  Beistand  ihres  Ehemanns,  Beklagtet,  Appellancin,
sodann  Mathäus  Henger  und  Georg  Mayer  von  da,  Kldgern,  Appellaten,
Befceiung  von  einer  Bürgschaft  berreffend.)  dos  Urtheil  erster  Instanz  vom  35.
Mai  1377  in  der  Hauptsache  dahin  reformt,  daß  Beklagte  von  der  erhobenen
Klage  entbunden  seyn  solle,  in  Hinsicht  der  Kosten  aber  bestärigt,  und  im  Punkte
der  Prezeß=  Kosten  zwelter  Instanz  auf  deren  Wergleichung  erkannt  worden.

Am  :2z.  Juni  wurde:

§.  in  der  Appellations  Sache  von  Tübingen  zwischen  dem  resignirten  Oberamtmann
Wächter  zu  Backnang,  Kläáger)  Appellanten  und  den  in  den  Akten  benannten
Erben  der  Christiane  Wilhelmine  Müller  von  Tübingen,  Beklagten,  Appellaten,
  Kostgeld  betreffend,  das  in  erster  Instanz  am  4.  Oct.  1815  ausgesprochene
  Urtheil  bestätigt  und  Uppellant  in  die  Kosten  zweiter  Instanz  verfälle;

10.  in  der  Appellations,  Sache  des  Alt  Jacob  Wohlpold,  von  Hildeizhausen  jest
seiner  Srbden,  Kläger,  Appellanken  gegen  das  Eheweib  des  Michael  Reichert
von  da,  unter  Beistand  ihres  Sbemanns,  Beklagter,  Appellatin,  Befreiung
von  einer  Bürgschafe  betreffend,  die  gegen  ein  Elrkeantniß  des  Oberamts.=  Ges
richts  Herrenberg  erqriffene  Berufund  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde
  unter  Verurtheilung  des  Appellanten  in  die  Kosten  dieser  Instanz  von
Amteswegen  verworfen.  «  ·  ·

Am  35.  Juni  ist:  -  «

11.  die  von  Gottfried  Klumpp  zt  Schwatzenberg,  Beklagten,  Appellanten,  in
seiner  Rechtslache  wider  die  Pfleger  det  Kinder  des  Schultheißen  Frey,  Carl
und  Leonhard  Frey  von  da,  Kläger,  Appellaten,  Anfechtung  eines  Mündelguts-Werkaufs
  betreffend,  gegen  das  Erkenntniß  des  Oberamts--Gerichts  Freuden
stadt  ergriffene  Berufung  wegen  versäumter  Roetofeist  der  Akten  Einlegung  ab-Zewiesen
  und  Appellatszt  in  die  Kosten  dieser  Zastanz  verurtheilt  worden.

Am  :3.  Juni  wurde:  «  *-#:

  in  der  Apoellations,  Sache  von  Horb  zwischen  Ladwig  Sceiner  zu  Bieringen,

Kläger,  Appellan#n,  und  Carl  Deitling  daselbst,  Beklagtem,  Appellaten,