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Indem Wir diese Bestimmungen biemit zur allgemeinen Nachachtung bekannt
machen, versehen Wir Uns zu Unsen Regierungen und Beamten, daß sie über der
genauen Vollziehung derselben mit Strenge halten werden. ç
Unsern Verrdanmen aber machen Wir insbesondere zur Pflicht, sowohl bei den
Rug-Gerichten, als auch bei jeder andern schicklichen Gelegenheit den Eltern und
Pflegern, so wie den jungen Leuten selbst über dasjenige, was die Geseße in Beziehung
auf den Militärdienst von lehteren fordern, und über die Folgen der Verlehung dieser
Gesetze ausführliche und nachdrückliche Belehrung zu ertheilen.
Gegeben. Stuttgarr den 7. August 1879.
Wilhelm.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Sekretär,
Vellnagel.
:8) Dienst-Nachrichten.
Sc. Königl. Majestät haben in Folge allerhöchster Entschließung vom v. d. M.
die von dem Secretär von Hirrlinger, biöher bet der Regierung in Ulm, und dem
Secretär von Schott, bisher bei der Regierung in Ludwigsburg, nachgesuchte Er-
laubniß zur gegenseitigen Verrauschung ihrer Stellen,
und vermöge höchster Entschließung vom mimlichen Tage dem Professor Valier
am hiesigen Gymnasium die nachgesuchte Entlassung von seiner Lehrstelle gnädigst zu
ertheilen geruht.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 3. d. M.
die erledigte zweite Stadtpfarrei an der Münsterkirche in Ulm dem Pfarrer Neuffer
zu Zell unter Aichelberg, Dekanats Kirchheim,
die erledigte Stadtpfarrei an der Hospital= oder Dreifaltigkeits-Kirche in Ulm
dem bisherigen Diakonus an derselben, Herrmann,
und vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. die erledigte Pfarrei Berghü-
len, Dekanats Blaubeuern, dem Pfarrer Sigel in Gruorn, Dekanats Urach, zu
übertragen geruht.
Ferner haben Se. Königliche Majestät unterm 20. d. M. dem vormaligen
Oberlicutenant, nunmehrigen Postmeister v. Wölffing in Biberach, die nachgesuchte
Erlaubniß ertheilt, die Armee= Uniform tragen zu dürfen.
Den 20. d. M. ist der Pfarrer M. Johann Friedrich Dobel in Mezingen,
Dizese Urach,
band den 12. d. M. der Lieutenant und Adjutant der Gensd'armerie Lubold ge-
storben.