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II.) Berfuͤgungen der Departements.
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Des Departements des Innern:;
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. " 1„) des Mint- erium: des Iyhän. 2
2 r- – 1½) d v s I##äi §52“
Künigl. Verordnung, die Dispensation von rem Verbot der Verwandtschaft unter den Mitzliedern
der Gemeinde-Räthe betreffend.
Se. Königl. Masestät haben in Betracht, daß eine Befreiung von dem
gesehlichen Verwandtschafts?. Verbor unter den Muitcglirdern eines Gemeinde= Raths
nicht selten entweder wegen der woruslichen Brauchbarken# des Gewählten und we-
gen des Mangels an andern tüchrigen Möännern, vornehmlich in kleinern Gemein-
den, nicht ju vermeiden ist, oder fegen Des besondern Verkrauens der Mehrheit.
einer Gemeinde zu der Rechttichkeit des gewählten Bürgers, ohne Besorgniß eines
Nachrheils, erthemt werden kann, — dürch höchstes Restrips vom ##5. d. M.) in Be-
treff der Dispensation von dem Verbot der Verwandtschaft unter den Witgliedern
eines Gemeinde = Raths, sotgendes werordnet:
Einem zum Mitgliede des „Gemeinde," Fath#f, gewählten Bürger, welchem
bas zeẽ sliche Verwandtschafts, Verbot entgegen stehr, ltänn die Bie um Defteluns
von diesem Verbot gewährt werden, wenn et.
. nQich# durch bloße,velative fondern ½½ ** Stimmen - Mehcheit · der #
meinde gewählt, und
b. scine · verzuͤgtiche Btauchdarteit anverbagi ichgewiesen worden) auch·
c. zu der Besorqniß einen entstehenden schgolsch, Familien, Verbindung eder7 in
SGinüicht unf die? Zahl ider Mitglieder deb Gemeinde „NRaths mosh in Bezie=
#h#g-us ein blreits unter ähnen bestehendes verwafofschafriiches Bibh
ein Grund vorhenden ist. ·
DIeDaüek der erthẽilten Befreiung beschränkt sich taft * Zeitz fi für- weicht das
befreite Mitglied in den Gemtiride / Rasd Kwähle Worden 444 . .
Bei der neuen (Wotr eines schon früher in den nor Path gewesenen#and
aus demselben ventwede freiwillig oder nach gese#licher. Porschrifc, ausgetretenen
Mitglieds ist doher, wenn; ein früher, bestandenes Verwand= shasta, Hinderniß- noch
forrwährk, oder in der Zwischenzeit erst ein solches entstanden ist, ebenfolls Dilpen-
sacion erforderlich) deren Ertheilung von den angegebenen Bedingungen abhängis
6ist. Die zweite##und sede weitere Disßensation, sines und desselben Mitglieds ist %
doch von der sonstigen geseyzlichen Taxe befreit.
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