Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 6. August wurde: 
4, der Dortothea Schweigle, von Stuttgart, wegen aufs neue wiederholter, zwar kleiner, 
eber ausgezeichneter Diebsiéhle, neben Ersatz der Untersuchungs-Kosien und des erwein 
lichen Schadens ein Zusatz von dreimonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger 
zweimonatlicher Einschiießung in einem Zwangs-Arbeitohause zu der unterm 
17. Juli d. J. wegen dritten Diebstahls gegen sie ausgesprochenen Strafe zuerkamt. 
An demselben Tage wurde: 
3. Dorothea Schwab, von Bbblingen, welche zu budwigsburg in Untersuchunn kam, 
wegen wiederholter Unzucht in der Resstenz, und wegen wiederbolten Vagirens mit 
siebenmonatlicher Juchthausstrafe, neben Ersatz der Arrest-- Ajungs= und Unter- 
suchungs-Kesten belegt. 
Am r0. August wurden verurtheilt: 
4. Georg Chardon zu Heilbronn, wegen nahben Versuchs der Unzucht mit einem un- 
mannbaren Mädchen neben Bezahlung sämtlicher Kosten za zweijähriger Jucht- 
hausstrafe; · ’« 
5. der zu Stuttgart in Umersüchung gekommene Johann Melchior Mezger, ven Den- 
kenderf, Oberamts Eßlingen, wegen wiederholter Dlebstähle und Betrügereien neben, 
dem Kesten= und Schadeno-Ersatz zu achtzehnmonatlicher Zuchthausstrafe und 
nachberiger Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung 
jedech wenigsteno auf neun Monats- 
Am un. August wurde: is - 
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·"«·amt—JEßlingen,IvcgeneinbekcknntcåwiederholtanhcbruchQnclscndgianostcneErsak 
eine zwanzigwöchige Zuchthausstrafe erkannt. ««" 
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grossen«qualssikiktcnund gefährlichen Diebstahls, wegen awderer cheils qualiftcirter, 
tbeils Ausgezeich neter Diebstähle und wegen weiterer Diebstellle, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Schadens-Ersatz un zwar in soli-um rüähchtlich der in Gemein- 
schaft begangenen Diebstähle, auch neben Erstattung seiner Arrest = und ##. der 
Untersuchungs-Kesten zu vier jähriger Juchthausstrafe mit Willkomm; und 
.Noah Spocht, don Märbarh, weten in Verbmdong mit biofchadtd Müllér ver- 
übten großen qualifirirten Und gefährlichen Diebstahlte) wegen Linss weiturn qualifi- 
eirten und eines####dern Diebsiahl##, beben ihem Ersa#zt das: Schadtiess zunter solida- 
ischer Verbiudjichseit mit seinem Diebsgenessen, auch Bezahlung; seiner Nrre. und 
der chrseee nn zu dreiséhele#r Zuchthausflrafd nebstWillkomm
	        
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