Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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friedensbruch, boshafter Elgenthum#be- Am 3:. Jan. wurbe: 
schftigung und groben Gewaltthétigkelten 7. Martiv Schneider, Marer von 
verbundenen Mißhandkung des Viehhlrten Schbubronn, Oberamtgerichts Nagold, 
Jauch, neben solidarischer Verbindlich- wegen wiederholten auf dem Markte be- 
keit zum Ersatz der dem Jauch verur- gangenen großen Diebstahls, unter Cin- 
sechten Kurkosten so wie des sonst ge- rechnung eines Theils des erstandenen 
stifreten Schadeus zu fünfmonatli- Arrests, neben Verfällung in seine Arrest- 
che: Festungsarbelt verurkheilt, und Azungs= und sämtliche Untersuchungd= 
zugleich über den Ersatz der Untersu- Koffen, zu einer siebenmomatlichen 
chungs= Kosten erkannt worden. Festungs-Arbeits str verurtheilt. 
Erkenntnisse in Revisions-Fällen. 
Am :7. Jon. wurde: 
Der bei dem vormaligen Criminalamt zu mit Bösewichtern, ehebrecherischen Cont 
Urach in Verhaft und Untersuchung ge- eubinats und Fälschung, unter Berücks 
kommene Franz Josep Bättner, don sschtigung des von ihm erstandenen lan- 
Thonbausen, Oberamts Ellwangen, zwar gen Arrests, wovon ihm ein Theil zur 
in Ansehung des wider ihn erhobenen Strafe angerechnet worden, und mid 
Verdachts, eines zur Tädfung des Ma- Einrechnung der Ihm durch ein Straf- 
ias Thurfürst aud Friedberg mit Vor- Erkenntniß vom 3. Nov. 1794 jnex- 
bedocht und Ueberlegung gefaßten Ent- konnten, noch nicht veilständig von ihm 
schlusses, ovm der Instanz losgesprochen, erstandenen Streft zu elner seiner khr 
dagegen wegen vorsätzlicher, verabredeter, perlichen Beschaffenbe#n angemessenen 
in Genossenschaft verübter, schwerer Miß- sechsztho jährlgen JZuchthausstrafe 
bandlung des gedachten Cburfürst und neben der Verblndlichkeit zum Ersatz 
dedurch bewirkter Khrper-Berlegung, die des Schadens, so wie sämtlicher Arrest-= 
en Tod des Mißl.andelten zur nothwen- Azungs= Vertberidigungs= und Umeer- 
digen Folge gepabt hat, sodann wegen suchungs-Kosten verurtheilt, welche Strafe 
wlederholter, in Genofsenschaft verübter, im Wege der Gnade zu mildern, Se. 
tbeils qualifiʒirter, theils ausgezeichneter Königl. Majestét Sich nicht be- 
Diebstshle, Landstreicherel in Verbindung wogen gefunden haben. 
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