Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

daß tä einer Classe nie welter als 4o, und 
nach befindenden Umständen, bchstens 
5f% Schäler seyn sollen, und daß mithin, 
so lange die Schüleranzahl in einer Classe 
michr unter das Marlmum berabgekommen. 
seon wird, Cwelches aber weder bis Ostern, 
noch selbst bis auf den Herbst zu erwarten 
Iist,.) kein neuer Schäler (wer er auch sey) 
vaselbst angenommen werden soll, welches 
blemit zur bffentlichen Kenntniß gebeacht 
wird, damit die Valer, welche ihre Sbôh- 
ne das hiesige obere Gymnasium besuchen 
zu lassen wuͤnschen, sich deshalb vorher bei 
dem Rector erkundigen und besonders die 
euswärtigen nicht in den Fall kommen 
mögen, die Reise hieher umsonst zu machen. 
Stuttgart den 6. März 1620. 
Sükind. 
D. Königl. Medleinal-Colleglum. 
Von der unterzeichneten Stelle wurde 
dem Medicinae et Chirurgiae Dr. Georg 
Friedrich Heinkel, von Waldenkuch, 
Amts-Oberamts Stuttgart gebürtig, nach 
erstandener Prüfung in der Medicin, höbern 
Chirurgie und Geburtshälfe, die Erlaub- 
niß zu Ausäbung dieser Wissenschaften er- 
eilt. Sturtgart den 3. März 18270. 
Massenbach. 
Residenz-Polizei-Ministerium. 
Khnigliche Commisslon für die hlesigen Wasserleltungen. 
Den auf Berfertigung guter Brunnenteichel aus Steinqut ausgesetzten Preis betreffend. 
Se. Kiünlgl. Mojestät haben aus 
Veranlassung der Elnrichtung des Brun- 
nenwesens In Stuttgart, auf die Verfer- 
Agung von Brunnen-Telcheln aus Steingut, 
elne Belohnung von 600 fl. Nhelnisch gnä- 
digst ausgesetzt, und es ist deshelb von 
Seiten des Khnigl. Restdenz-Polizel Minl- 
sieriums unterm 5. Sept. 1818 eine hf- 
kru#rliche Bekanntmachung erlassen worden, 
wrobei die besondern Bedlngungen fuͤr die 
#Heiebe werber vorgeschrieben nordon find. 
Die Kbnigl. Commission für die hlest- 
en Wasserleitungen hat sodann die einge- 
kommenen Muler einer genauen Prüfung 
unterworfen, und an das Königl. Residenz- 
Polizel-Ministerlum ihr unterthänges An- 
bringen erstattet. 
Ven Seiten dieses hohen Ministeriums 
ist nun der unterzeichneten Sielle, vermöge 
höccster Cntschliessung Sr Kdnigl. Ma- 
jest &#n vom 717. Febr. d. J., unter dem 
19. Febr. der Auftrag ertheilt worden,
	        
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