b. Die Aufhebung der Retardaten Commission
in Bteuersachen betreffend.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben ver-
mdge Enischließung vom 6. d. M. zu
verfügen geruht, deß die Retardaten=
Commission in Steuersachen, nachdem
dleselbe ihre Geschäfte beendigt hat, auf-
C. Den Zutrict zu der Känlglichen, die Stände-
Bers.n mlung eroͤffnenden Sitzung betref nd.
In Bezilehung auf die am 15. d. M.
Statt findende Erdffnung der Stände-
Versammlung, wird Nachstehendes zur
Kenntniß des Publikumg gebracht,
1.) Der Zutritt ist erwachsenen Manns-
Personen gegen Vorweisung von
Eintritts= Charten gestattet.
3.) Es werden der letzteren so vlele
vertheilt, als es der vorhandene Raum
füglich gestattet.
5.) Die Werthellung der einen Hälfte
geschleht durch die verschledenen De-
partements-Chefs; die der andern Hälfte
durch den Prästdenten der Versamm-
lung, Färsten von Hohenlohe-
Hehringen.
4.) Die Gallerie in dem Saale der
Kammer der Abgeordneten wird am
14-
geheben und ihre Akten an die Kreis-=
Regierungen abgegeben werden sollen,
welche# hlemit zur allgemelnen Kenntniß
gebracht wird.
Stutegart den 3. Januar 1870.
—
15. Januar, Vormittags 11 Ubr,
erdffnet, und sobald Se. Majestär
der König im Ständehause ange-
kommen nd, geschlossen.
5.) Zu der Gallerie lelten drei Ein-
gänge. Der erste führe vom Land-
scheftsbofe an eine mit der Gallerie
in unmittelbarer Gemeinschaft stehende
Treppe; dieser baben sich alle mit
gelben Charten versehenen Personen
zu bedienen.
6.) Des zweite Haupt-Cingang ist bei
der Colonnade des Ständehauses.
Dle mit rothen Charten versehenen
Persenen geben gleich am Eingange
die Treppe finks berauf, auf der sie
zu der Gallerie-Thüre gelangen, dle
links vom Kdniglichen Throne ange-
bracht ist.
Diejenigen Personen, welche weiße
und blaue Chasten erhalten haben,