Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

* 
.Bernhard Stier, 
Forderungen betreffend, die von dem 
Anten wider das oberamtsgerichtliche 
Erkenntniß vom 2. Dec. 1818 einge- 
wandte Berufung, wegen Mangels an 
einer gegründeten Beschwerde per Rescr. 
von Amtswegen verworfen, und Ant in 
die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 
. In der Appellationssache von dem Ober- 
amts-Gerichte zu Weinsberg zwischen 
rem Ochsenwirth Wirth zu Eberstadt, 
Provokanten, Anten, und dem Kauf- 
maonn Kapff zu Stuttgart, Provo- 
koten, Aten, Pfandrecht auf verkaufte, 
aber unbezahlte Waaren betreffend, wurde 
die von dem Anten gegen das Erkennt- 
niß vom 13. Sept. v. J. eingelegte 
Berufung wegen versäumter Elnreichung 
der Beschwerde= Schrift innerhalb der 
Nothfrist, vermoge Beschlusses vom 
153 
30. Dec. v. J. und publ. den 29. Jan. 
d. J. per Rescr. von Amtswegen für 
verlassen erklärt, und Ant in die Kosten 
dieser Instanz verurtheilt. 
5. in der Appellationssache von dem Ober- 
amts = Gerichte Waiblingen zwischen 
David Kuppisch zu Oßweil, Kl. Wie- 
derbekl., Anten, und Albrecht Blum- 
bardt, von Bilttenfeld, Bekl., Wieder- 
Kl., Aten, einen Hausbau-Akkord be- 
treffend, wurde vermbge Beschlusses 
vom 6. Dec. v. J. und publ. den 
26. Jan. d. J. die eingewandte Beru- 
fung wegen Versaͤumnisses der Nothfrist 
zu Elnreichung des Beschwerden-Libells, 
per Rescr. von Amtswegen für verlas- 
sen erklärt, und der Ant in die Kosten 
dieser Instanz verurthellt. 
I1. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal= Senat. 
Am 3. Febr. ist: 
von Kbnigsheim, 
Oberamt-Gerichts Spaichingen, hin- 
sichtlich des gegen ihn erhobenen Ver- 
rachts der Münzfälschung von der In- 
stanz entbunden, dagegen demselben we- 
gen Besitzes und wissentlicher Ausgabe 
felschen Gelds ein Theil des erstandenen 
- 
Arrests zur Strafe angerechnet und er 
in Betracht der von ihm wegen Be- 
trugs bereits wiederholt und fruchtlos 
erstandenen Criminalstrafen zu wenig- 
stens sechsmonatlicher Einsperrung 
in ein Zwangs= Arbeitshaus, so wie zu 
Erstattung der Arrest- Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt worden.
	        
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