*
.Bernhard Stier,
Forderungen betreffend, die von dem
Anten wider das oberamtsgerichtliche
Erkenntniß vom 2. Dec. 1818 einge-
wandte Berufung, wegen Mangels an
einer gegründeten Beschwerde per Rescr.
von Amtswegen verworfen, und Ant in
die Kosten dieser Instanz verurtheilt.
. In der Appellationssache von dem Ober-
amts-Gerichte zu Weinsberg zwischen
rem Ochsenwirth Wirth zu Eberstadt,
Provokanten, Anten, und dem Kauf-
maonn Kapff zu Stuttgart, Provo-
koten, Aten, Pfandrecht auf verkaufte,
aber unbezahlte Waaren betreffend, wurde
die von dem Anten gegen das Erkennt-
niß vom 13. Sept. v. J. eingelegte
Berufung wegen versäumter Elnreichung
der Beschwerde= Schrift innerhalb der
Nothfrist, vermoge Beschlusses vom
153
30. Dec. v. J. und publ. den 29. Jan.
d. J. per Rescr. von Amtswegen für
verlassen erklärt, und Ant in die Kosten
dieser Instanz verurtheilt.
5. in der Appellationssache von dem Ober-
amts = Gerichte Waiblingen zwischen
David Kuppisch zu Oßweil, Kl. Wie-
derbekl., Anten, und Albrecht Blum-
bardt, von Bilttenfeld, Bekl., Wieder-
Kl., Aten, einen Hausbau-Akkord be-
treffend, wurde vermbge Beschlusses
vom 6. Dec. v. J. und publ. den
26. Jan. d. J. die eingewandte Beru-
fung wegen Versaͤumnisses der Nothfrist
zu Elnreichung des Beschwerden-Libells,
per Rescr. von Amtswegen für verlas-
sen erklärt, und der Ant in die Kosten
dieser Instanz verurthellt.
I1. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis.
1.) Criminal= Senat.
Am 3. Febr. ist:
von Kbnigsheim,
Oberamt-Gerichts Spaichingen, hin-
sichtlich des gegen ihn erhobenen Ver-
rachts der Münzfälschung von der In-
stanz entbunden, dagegen demselben we-
gen Besitzes und wissentlicher Ausgabe
felschen Gelds ein Theil des erstandenen
-
Arrests zur Strafe angerechnet und er
in Betracht der von ihm wegen Be-
trugs bereits wiederholt und fruchtlos
erstandenen Criminalstrafen zu wenig-
stens sechsmonatlicher Einsperrung
in ein Zwangs= Arbeitshaus, so wie zu
Erstattung der Arrest- Azungs= und
Untersuchungs-Kosten verurtheilt worden.