Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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len, wegen Mirwissenschaft urd nach: 56.3 109em den Chirurg Johann Straub, 
gefolgter Diebstahls-Theilnahme, ent- von Gruibingen, Oberamts Gbppingen, 
fernten Diebstahls- Versuchs, auch. wegen glober. Injurien gegen den der- 
dritten Scortasions-Vergehens mit tigen Schultheißen, zund gewaltsomer, 
künf und elnhalbmenatlicher unter Drohungen mit einer Waffe per- 
Zuchthausstraft zu Markgrbningent „äbter Widersetzlichkeit gegen obricteii 
und liche Diener, neben. Verurtheilung. in 
4) vie Therese Straut, von Englis süännliche Untersuchungs: Kosten, eine 
weiler, Oberamts Biberoch, wegen. dreii und einhalbmonatliche de— 
Miturheberschaft an mehreren. Dieb- stungsstrafe, unter angemessener Belchäl- 
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stählen ½ vön. welchen einer qua- igung erkannt; 
lisieirt und erschwert, die übrigen un= 6. der bei dem Oberamts-Gerichte Ried- 
ter erschwerenden Umständen verübt lingen iv Untersuchung gekommene#oßt= 
find, auch ##en Diebstahls-Ver- knecht Johannes Fülle, von Seißen, 
suchs, mit eilfmonatlicher Zucht- Oberamto Blaubenren, wegem großen, 
hauostrafe zu Ludwigsburg belegt. die Summr von 1# o fl., die, der Post 
Zugleich wurden diese Inquistten zum anvertraut waten, betrahenden, jedech 
Ersatze des erweislichen Schadens. restituirten Diebstahls, neben Verfaͤl- 
verurtheilt, der Kostenpunkt aber lung in seine Arrest= Azungs= und 
noch ausgesetzt ; sämtliche Unfersuchungo= Kosten, mit 
einer Fesungs-Arbeitsstrafe von einem 
4. der Unter-Acciser Remigius Burkhard, Jahr und sechs Monaten belegt; 
von Osterhofen, Oberamts Waldsce, we- » 
tgen greber Nachläßlgkeit in Fährung. 7. der bei dem Oberamts-Gerichte Ried- 
selnes Amtes, verbunden mit Fälschung lingen in Untersuchung gekommene Ge- 
selnes Journals und eines Arcisezeichens, org Adam Bachmann, von Friken- 
neben Zuscheidung eines angemessenen. hausen, Oberamts Nürtingen, wegen 
Tbeils der Kosten, vom seiner Stelle zwei kleiner und zwei großer Diebstähle, 
als Umter-Accifer entsetzt, und zu einer umg, welchen einer durch Einsteigen und 
l. sechswöchligen Festungs-Arbeit, unter Einbrechen nalifzirt ist, und von welchen 
angemessener. Beschäftigung verurtheilt; vrei den dunen Diebstahl, Im rechtlichen
	        
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