Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

II. Verfügungen der Departements. 
A.) Der Departements der Justlz, des Innern und der 
Finanzen: 
der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.“ 
Die Verrechnung der Kosten für die Sportel-Journale der Oberamtsgerichte und Oberämte 
betressend. 
Unter Beziehung euf den 9F. 35 des 
fünften Organisations-Edikts vom 3r. De- 
hcember 1618 wird biemit verordnet, daß. 
die Kosten der auf Rechnung der Königl. 
Kameralämter anzuschaffenden Sportel- 
Journale der Kdnigl. Oberamtsgerichte 
und Oberämter durch diese unmittelbar be#1 
zahlt, und auf den Grund bescheinigter 
Rechnungen von den vierteljährlich an die 
Kameralämter zu übergebenden Speriel- 
Einnahmen in Abzug gebracht werden; 
wonach von den Kameralämtern nur die 
wirklich empfangenen Summen als reiner 
Ertrag in Einnahme zu stellen find. 
Stuttgart den 5. Mal- 1820. 
Maucler. v. Otto. Weckherlin. 
"!B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Khnigl. evangellschen Consistorlum. 
Stul-Conferenz= Direltoren betreffend. 
Da man dem Pfarrer Miller zu Un, 
terbalzheim, Dibcese Biberach, auf seine 
Bitte die Leltung der Schullehrer-Ceon- 
ferenzen seines Bezirks abgenommen, und 
dem Pfarrer M. Faber zu Wain über- 
tragen hat, so wird solches blemit zur - 
fentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 35. April 1820. 
Wächter. 
. Des Kdnigl. katholischen Kirchenraths. 
Die diesjähriger Schulberschte betreffend. 
Die unterzeichnete Stelle findet sich ver- 
anlaßt dle Schul-Inspektorate aufzufor= 
dern, daß sie den dlesjährigen Schulbe- 
richt mit den dazu gehörigen Tabellen un- 
fehlbar bis zum 15. Jum einschicken. 
Stuttgart den 6. Mai 1820. 
Camerer.
	        
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