Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Am 127. April ist: 12. der ledige Heinrich Kicherer, von 
10. der Kastenknecht Johann Georg Ber- Mezingen, Oberamts Urach, wegen wie- 
ger, von Meßstetten, Oberamts Balin= derholten, theils versuchten, theils voll- 
gen, wegen Unterschlagung eines Erldses brachten Diebstahls zu einjáhriger 
von 19 fl. 13 kr., für eigenmächtig von Zuchthausstrafe mit-Willkomm und zu 
dem Kasten verkaufte Früchte, ferner nachheriger, wenigstens sechsmonat- 
wegen grober Verletzung seiner Dienst- licher Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
IJnstruction durch unterlassene zeitige Mel- beltshaus, auch zu Erstattung sämtlicher 
dung des Verkaufs eines bedeutenden Haft-Azungs= und Untersuchungskosten 
Quantums Haber und dessen Abgabe verurtheilt. 
ohne baare Jahlung, dann wegen anderer Am 386. April ist: 
Unrichtlgkeiten und Unordnungen in Ver= 35. der Wannenmacher Michael Keller, 
sehung seines Amts und Fährung seiner vom Locherhof, Oberamtsgerlchis Nott- 
Register, neben der Verbindllchkelt zum weil, wegen miltelst nschtlichen Haus- 
Ersatz des Schadens und sämtlicher Un- friedens-Bruchs und in Genossenschaft ver- 
tersachungskosten mit Entsetzung von sei- übter grober Körper-Verletzung zu einer 
nem Amte, Unfählgkelts-Erklärungzu Be- fünfmonatlichen, und dessen Sohn 
kleidung einer dffentlichen Stelle und vier- Jobannes Keller, wegen gleichen Ver- 
woͤchigem Festungs-Arrest mit ange- gehens zu viermonatlicher Festungs- 
messener Beschäftigung bestraft worden. Arbeitsstrafe verurtheilt, eine Entschei- 
Am 27. April wurde: dung über den Kostenpunkt aber noch 
11. der zu Nagold in Untersuchung gekom- ausgesetzt worden; 
mene Johann Riedlinger, von Thum= 44. der zu Reuttlingen in Untersuchung ge- 
lingen, Oberamts Freudenstadt, wegen kommene Johann Georg Reß, von Mbs- 
mehrerer Diebstähle, worunter ein gesetzlich singen, Oberamts Rottenhurg, wegen 
großer und zwel ausgezelchnete begriffen, eines zwar kleinen aber wiederholten und 
sodann wegen Ehebruchs, so wie endlich ausgezelchneten Diebstahls, neben der 
wegen frechen Läugnens vor Gericht, mit Verbindlichkeit zum Ersatz seiner Arrest- 
einer einjährigen Festungsstrafe belegt, Ajungs= und sämtlicher Untersuchungs- 
auch zu Erstattung seiner Arrest= und kosten, mit viermonatlicher Zucht- 
sämtlicher Untersuchungskosten verurtheilt; pausstrafe nebst Willkomm belegt worden.
	        
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