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s. 1.
Begriff der Staats-Schuld.
Als Staats-Schuld sind diejenigen Passiv-
Capitalien anzusehen, #esiche schen emn et-
worbenes Recht auf die Staats-Schulden-
Zahlungs-Casse haben, wie dleses auch na-
mehtksch dar Falt in Aisebung perjenigen
Schuiden her sseuen LLapdes Thelle #6,
welche in Gemäßheit des y. 119 der Ver-
follinge Urkunde zu. übernehmen sind, oder
solcher Schulden, welche durch gemein-
Schofiliche Verabschierung woilchen der Ne-
tierung und den Ständen künftig auf die
Staats-Schulden r 9 Case merden
übernommen werben. Die
zen Staate ob, und steht unter der Ge-
erjüfung und
Tilgung der Staats-Schuls li##t dem sc#
Würden bei den erwähnten Aktiven in der
Folge Ausfälle eimntreten, so werden sie von
der Staats= Haupt-Casse besonders ersezzt.
99. 3
Besjimmung des Zifenzhasangs= und
Tilsungs-Fonds.
Iu Dechnes de Staats-Schuld erbel ##e
IS#####e GSchuld#-Zahlungs-Ca ·neben
der ihr früher angewlesenen fran-
#bllschen Contribution aue dem
Stagts-Einkommen die dem reinen
Passio Stande- entsprechende jährliche
Jins= Summe mit einem Jepiuhe#ll Zü-
A89e als elnen unabänderlichen, bie zur
Hnztichen Acha Kr fortwähren=
53 zlbrüchen Gsode.
Von dieser jährlichen Einnahme wird
währleistung der Stände. un 2 3u W.nchhsst die Verzinsung bestritten, und das
Uebrige nämlich jenes Zehntheil Zulage,
F. :„. ( fluch dickhruch wachsende Zins-Ersparniß
rt idr Schrea.ih 38 Tlleug J#r Latalser perwendet.
Die gegenwärtig schon in der Rechnun
der Siats-Scholden-Zablüngs-Caßt läur
felden Husstv Eapltatten beträgem t#m Gauf
l#en: E E T 271
10,812,744 sr. 3att.
An verzikslichen Attwen
besitzt diesetbe .438,166 si. õokr.
Der reine Passio-Stanb
derselben betraͤgt also
dermalen 30,57 4,559 fl. 5ökr.
HF. 4. .
Harz-sak-aussahkasssis-s-«-"F;--iss.
»Is-vixseizsssiakchpcvikwatsvedSisko-
Schweif-ZsyriiiizidkässsewiZeiss-Akk-
kais-gjcdsess,Equ-Jchkcs"LspjchtsESkUskstinx
kuͤnfte, auf deren Ethebutig niit Slcherheit
gerechner werden kann, zum! unimittelbaren
Bauge ln rschbpfenden Suͤnnnen vur ch
beim nschaffrlüche Ueberinkörfe
aligenesen werden.