Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

376.— 
Am g. Junl'ist: 
b. Johannes Haller, ven Reuhaufen,, 
Qberamts; Tuttlingen, wegen qualisiʒir- 
ten Dlebstahls, sodann wegen Theilnah- 
me an einer Veruntreuung, neben der 
Verbindllchkeit zum Ersatze des Scha- 
dens, seiner Arrest= und. Azungs= und 
der Untersuchungs-Kosten, zu drei 
und elnhalbmonatlicher Zuchthaus- 
Htrafe verurtheilt worden. 
Am :½;:. Juni wurde:: 
6. Gabriel Leizung, von Tigerfeld, Ober= 
amis. Mänsingen, auf die zu Tut'lingen 
stott gehabte. Untersuchung wegen wie 
derholten Conkubinats, Bettelns und- 
ugleens, sodann wegen Betrugs durch 
Angabe falscher Ramen und Geburts- 
arts, aucch unverschämter -Lügen vor Ge- 
richt, neben# dem. Ersatze seiner Arrest- 
Azungs= und-3 der Untersuchungs-Ko- 
sten zu fünfmonatlicher Zuchthaus- 
strafe verurtheil#,, nach deren Erstehung 
er: bis auf weitere Verfücung der be- 
treffenden Königl. Kreis Reglerung in- 
ein- Zwangs-Arbeltshaus eingellefert wer- 
den solle. 
Am. 16. Juni-wurde: 
7. der Schullehrer Valentin. Geizer, von- 
Weller, Oberamts. Rottenburg; wegen: 
Ehebruchs, neben-Entsetzung von sei- 
ur Schullehrer = Stelle und Werurthei- 
6. 
Oberamts Freudenstadt, zwar in Betreff 
monatlichen= Zu 
beriger wenigstens viermonatlicher 
lung In die hälftigen Untersüchungs- 
Kosten mit dreimonatkkicher Festungs- 
Arbeitsstrafe belegt; 
Johann= Michael Relch, von Loßburg, 
der angeschuldigten Theilnahme an einem 
zu Pfaffenhofen verübsen großen Dieb- 
stahl von der Instanz entbunden, dage- 
gen aber wegen Mitwissenschaft um je- 
nen Diebstahl, Verbindung mit Dieben 
und Betrugs-Attentats derch Vorspieg= 
lung sogenannter Zauberkünste, sodann 
wegen unerlaubten Gewehrlesitzes, mit 
Räcksicht auf die wegen Cigenthums- 
Beelnträchtigung frühererstandenen mebr= 
fältlgen Strafen-, neben Verfällung in 
seine Arrest.= Azungs= und sämtliche 
Untersuchungs. Glen jzu einer vier 
thausstrafe und nach- 
Einschließung in elnem Zwangs-Arbeits= 
bause veruxtheilt. 
Am:#9, Juniiist: 
9. die zu, Rottenburg in Untersuchung ge- 
kommene Catharinn= Gubler, von Her- 
renberg, wegen in Genossenschaft veräb- 
ten wlederholten „Djebstahls, neben Ver- 
fällung in ihre Hafr und Emtliche Un- 
tersuchungs: Koßen, zur neunme###t 
licher Juchthäusstrafe, und nachherger 
wenigstens, fänfmonotsicher. Ein-
	        
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