385
von verrechnetem Almosen zu uner-
laubten Zwecken, wegen Abänderung
Der Zahl der verbrauchten Dachblat-
ten in einem Handwerkozettel, wegen
Erhöhung eines Zettels für erkauftes
Heu, wegen Thellnahme an der ille-
halen Zurückhaltung und Verwendung
von Holz-Erlößgeldern zu unerlaubten
Zwecken, und Fälschung der hierauf
Bezug babenden Rechnungs-Belege,
endlich wegen unordenklicher Führung
seiner Bürgermelsteramts-Casse burch
Vermengung der Amts= und Privat-
Gelder, von seiner Bürgermel-
sterstelle entseszt, zu Bekleldung
eines andern öffentlichen Amtes
unfählg erklärt, zund zu olerme-
natliicher Festungsstrafe verurthellt;
:) Bürgermeister Blessing daselbst,
wegen Theilnahme an der Verwendung
jurückgehaltener Holz-Erlhßgelder zu
unerlaubten Zwecken und falscher Ein-
träge in den Rechnungs-Acten zu Ver-
deckung der außer Verrechnung geblie-
benen Gelder, wegen Begünstigung
des Amtsverwesers Friz bei dessen
Ueberschiebung eines Erecutions-Ko-
stens auf eine dritte Person, und we-
hen Theilnahme an dem Zechunfuge bei
einer Helzanweisang, von seiner
Bürgermelsterstelle entsetzr, zu
Bekleidung eines andern Am:
tes unfáhlg erkléárt, und zu vler-
wöchiger Festungsstrafe verurthellt;
d) Bürgermeister alt Christian Friz
von da, wegen Theilnahme an der
PVerwendung zurückgehaltenen Holz-
Erlbses #o unerlaubten Zwecken, we-
gen aus Nachläßigkelt geschehener Be-
urkundung eines unrichtigen Holzoer=
kauf-Reglsters, und wegen Theilnah=
me an. dem ort#ähnten Zechunfug,
mit der Entlassung von seiner
Stelle bestraft;
e) Richter Andreas Schlef daselbst
wegen Beurkundung eines unrichtigen
Holzoekkäufs-Registers ohne Präfung,
und wegen unrichtiger Aufrechnung
von Taggeldern für nicht abgebaltene
Kirchen-Convente, von seiner Rich-
ter stell#entlassen, und mitn klei-
ner Itevel bestraft. Auch wurde we-
gen des Schadens= und Kosten.-Er-
sades das Rbchige ausgesprochen,
Am 32. Juni wurde:
J. dle bei dem Oberemtsgerichte Nalen in
Untersuchung gestandene ledige Bikioria
Traub, von Ebnat, Oberamts Wer#s=
beim, wegen Unterschlagung und wieder=
holten Vagirens, desgleschen wegen Ver-
bringung einer gerichtlichen Lüge, neben
dem Erschze des gestifkeren Schadens