Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

viermonatlicher Zuchthausstrafe In 
Ludwigsburg; 
13. Johann Rlk, von Nledernhall, Ober- 
amts Künzelsau, welcher bel dem Ober- 
amtsgerschte Oehringen in Untersuchung 
stand, wegen wiederholten Felddiebstahls 
lnb fortgesetzten Coneubinats, neben Be, 
lablung seiner Hast= und 1 der Unter- 
suchungs-Kosten, auch der solldarlschen 
Werbindlichkeit zum Schadens-Ersaze, 
zu drei und ein halbwonatllcher 
Festungs-Arbeit verurtheilt. 
Erkenntnisse in Revisions-Fällen. 
Am 6. Juni ist: 
1#. in Umeersuchungssachen gegen den suspen- 
dirten Amtmann Kümmerlen zu Ober- 
urbach, Oberamts Schorndorf, das Er- 
kenneniß dahin ausgesprochen worden, 
daß Inculpat wegen der ihm zur Last 
fallenden mehrfachen Geschenkannahmen, 
Eigennützlgkelten im Amte, Bedrückung 
seiner Amtsuntergebenen, und anderer 
Amtsverzehen, in Betracht der wegen 
gleicher Vergehen früher schon erllttenen 
wiederhelten Bestrafung und vorausge- 
hgangener ausdrücklicher Bedrohung des- 
selben, mit dem Werlusie des Amtes 
für den Räckfall, nunmehr von allen 
seinen Aemtern zu entlassen und zum 
Ersatze der durch die gedoppelte commis- 
sorische Untersuchung entstandenen Kosten 
nach alleinigem Abzuge von 35 fl. we- 
gen deren anderweite Vorsehung geschah, 
zu verurtheilen, in Ansehung dzr dem 
Inculpaten angeschuldigten weitern Amts- 
und gemeinen Vergehen aber derselbe 
theils von der Instanz zu entbinden, 
theils die Sache bis zu besserem Beweise 
auf fich beruhen zu lassen sey. 
1) Cioll = Senat. 
Am 20. Juni ifl: 
1. iIn der Michtigkeitsklagsache der verwitt- 
weten Müllerin Anna Margaretha Giz 
zu Oberdorf, Klägerin, Querulan#n, 
wider die Gemeinde allda, Beklagtin, 
Querula##n, elne Durchfahrtdienstbarkeit 
beireffend, das von dem vormaligen 
Oberamtsgerichte zu Neresheim am :. 
July 1818 gefäslte Erkenneniß, als nich- 
tig wegen Incompekenz, casstri worden, 
unter Verurthellung der betreffenden 
Gerlchts-Mitrglieder in die der Queru- 
lantln in der Nulli#täten-Instanz verur- 
sachten Kosten; ferner ist 
2. In der Berufungssache von dem Ober- 
amtsgerichte Ellwangen in Sachen zwi- 
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