Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

schen Anton. Gloning zu Hfahlbeim, 
Beklagten, Appellamten, und Jonas 
Israel zu Oberdorf, auch Jacob Weil 
zu Außhausen, Kläger, Appellaten, Er- 
satz dergeschossener Gelder betreffend, das 
vom Gloning vorgebrachte Nestitutlotzs= 
Gesuch gegen die versäumte Nothfrist 
in Einreichung der Beschwerdeschrift als 
unbegründet verworfen worden. 
Am us. Juni wurde: 
3. in der Beschwerdesache der. Kausteute 
Baumann und Compagnle zu Berlichin= 
gen, in ihrer bei dem Oberamtsgerlchte 
Nereshelm anhängigen Rechtssache ze- 
gen Jacob Stickel in Bopfingen, einen 
Gersten-Kaufoertrag betreffend, das ober- 
amtsgerlchtliche Conclusum vom 28. Au- 
tust v. J. cassirt und das Weitere hie- 
nach vevfägt. 
Am 15. Juni wuxde: 
4. die Berufung vom vormallgen Oberamts- 
gerichte Ellwangen, In Sachen Caspar 
Rathgeb, von Dfahlheim, Beklatzen, 
Appellanken, und. Nathan Isaak, von 
Altingen, Kläger, Appellaten, Schad- 
loshaltung wegen eines gefallenen Pfer- 
des betreffend, wegen versäumten Fatals 
der Einreichung der Beschwerdeschrift 
für verlassen erklärt. 
Am 2„½. Juni wurde: 
5. die gegen ein Erkenntulß des Ober- 
amtsgerichts Hall eingelegte Berufung, 
in Sachen zwischen Joseph Burkart, 
von Düogenthal, Beklagten, Appellan- 
ten, und Oser Bär,) auch Mendle Ma- 
nasses in Mulsingen, Kl., Appellaten, 
eine Schuldforderung betreffend, wegen 
versäumten Fatals der Einrelchung der 
Beschwerdeschrift, für verlassen erklärt. 
Am 26. Juni ist: 
6. in Berufungssachen vom vormaligen 
Justiz-Colleglum zu Ulm zwischen Ja- 
eob Merklein zu Onolzheim, Kläger, 
Appellanten, und Friedrich Bek daselbst, 
Beklagter, Appellaten, Onerirung eines 
balben Gemeinderechts betreffend, das 
unterrichterliche Erkenntniß lediglich be- 
stätigt worden, unter Verurkbellung des 
Appellanten in die Kosten dieser In- 
stanz; eben so ist 
7. die Berafung gegen ein Erkenntniß der 
Konigl. Justiz-Retardaten-Commissson 
in. Sachen zwischen den in acüus be- 
nannten Collan#fal-Erben der verstorbe- 
nen Eheft des Bäckers Georg Leon- 
bar Wolz zu Gaggstadt, Klägern, Av- 
pellanten, und gedachtem Wolz, Beklag- 
ten, Appellaten, Räck'alls = Amsprüche 
betreffend, wegen versäumter Mothfrist 
zzu Einteichund der Beschcberbeschrife 
Fuͤr wertassen erklärt worden.
	        
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