schen Anton. Gloning zu Hfahlbeim,
Beklagten, Appellamten, und Jonas
Israel zu Oberdorf, auch Jacob Weil
zu Außhausen, Kläger, Appellaten, Er-
satz dergeschossener Gelder betreffend, das
vom Gloning vorgebrachte Nestitutlotzs=
Gesuch gegen die versäumte Nothfrist
in Einreichung der Beschwerdeschrift als
unbegründet verworfen worden.
Am us. Juni wurde:
3. in der Beschwerdesache der. Kausteute
Baumann und Compagnle zu Berlichin=
gen, in ihrer bei dem Oberamtsgerlchte
Nereshelm anhängigen Rechtssache ze-
gen Jacob Stickel in Bopfingen, einen
Gersten-Kaufoertrag betreffend, das ober-
amtsgerlchtliche Conclusum vom 28. Au-
tust v. J. cassirt und das Weitere hie-
nach vevfägt.
Am 15. Juni wuxde:
4. die Berufung vom vormallgen Oberamts-
gerichte Ellwangen, In Sachen Caspar
Rathgeb, von Dfahlheim, Beklatzen,
Appellanken, und. Nathan Isaak, von
Altingen, Kläger, Appellaten, Schad-
loshaltung wegen eines gefallenen Pfer-
des betreffend, wegen versäumten Fatals
der Einreichung der Beschwerdeschrift
für verlassen erklärt.
Am 2„½. Juni wurde:
5. die gegen ein Erkenntulß des Ober-
amtsgerichts Hall eingelegte Berufung,
in Sachen zwischen Joseph Burkart,
von Düogenthal, Beklagten, Appellan-
ten, und Oser Bär,) auch Mendle Ma-
nasses in Mulsingen, Kl., Appellaten,
eine Schuldforderung betreffend, wegen
versäumten Fatals der Einrelchung der
Beschwerdeschrift, für verlassen erklärt.
Am 26. Juni ist:
6. in Berufungssachen vom vormaligen
Justiz-Colleglum zu Ulm zwischen Ja-
eob Merklein zu Onolzheim, Kläger,
Appellanten, und Friedrich Bek daselbst,
Beklagter, Appellaten, Onerirung eines
balben Gemeinderechts betreffend, das
unterrichterliche Erkenntniß lediglich be-
stätigt worden, unter Verurkbellung des
Appellanten in die Kosten dieser In-
stanz; eben so ist
7. die Berafung gegen ein Erkenntniß der
Konigl. Justiz-Retardaten-Commissson
in. Sachen zwischen den in acüus be-
nannten Collan#fal-Erben der verstorbe-
nen Eheft des Bäckers Georg Leon-
bar Wolz zu Gaggstadt, Klägern, Av-
pellanten, und gedachtem Wolz, Beklag-
ten, Appellaten, Räck'alls = Amsprüche
betreffend, wegen versäumter Mothfrist
zzu Einteichund der Beschcberbeschrife
Fuͤr wertassen erklärt worden.