n. 46
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Vlakl.
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Donnerstag den 31. Auguß 1820.
1. Unmittelbare Königliche Decrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Zustiz-Bepartements.
Die in dem Monai Julk à820 von, den Gerichtshöfen des Königrelchs ausgesprochene Erktuntnisse
betreffend. „
On dem verftessenen Monat Jull find von saͤmtlichen Gerschtohbfen des K#
nigreichs nachsiepende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemefnen bemerke
wird, daß nur solche Urtheile der Criminak Gerichto- Stellen in das Staats- und
Regierungs: Blatt aufgenommen werden, wodurch thne längere, als dreimonatliche
Freiheĩs- Strale eilanni wird.
E
A) Obertribunal.
* Crininal * Senetz.
Den 18. Juli wurde: untreuung bel dem Ober amfaserichte
1. In- der Rekurssache des wegen einer u Ludwigsburg in Untersuchung. gelom-
mjt. Zullchung verknuͤpften großen Ver- „menen Wilhelm Ludwig Friedrich Rpl—