Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Vlakl. 
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Donnerstag den 31. Auguß 1820. 
1. Unmittelbare Königliche Decrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Zustiz-Bepartements. 
Die in dem Monai Julk à820 von, den Gerichtshöfen des Königrelchs ausgesprochene Erktuntnisse 
betreffend. „ 
On dem verftessenen Monat Jull find von saͤmtlichen Gerschtohbfen des K# 
nigreichs nachsiepende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemefnen bemerke 
wird, daß nur solche Urtheile der Criminak Gerichto- Stellen in das Staats- und 
Regierungs: Blatt aufgenommen werden, wodurch thne längere, als dreimonatliche 
Freiheĩs- Strale eilanni wird. 
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A) Obertribunal. 
* Crininal * Senetz. 
Den 18. Juli wurde: untreuung bel dem Ober amfaserichte 
1. In- der Rekurssache des wegen einer u Ludwigsburg in Untersuchung. gelom- 
mjt. Zullchung verknuͤpften großen Ver- „menen Wilhelm Ludwig Friedrich Rpl—