Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

seines Baters, fo wie wegen thaͤtlicher 
Wldersetzlichkeit gegen die Schaarwache, 
unter Beruͤcksichtigung der in beiderlel 
Beziehungen ihm zur Selte stehenden 
besondern Milderungs-Gründe, neben 
Erstattung der Haftz, Azungs-, und Un- 
tersuchungo Kollen zu olermonatli- 
cher Festungs-Arbelts-Strafe verur- 
theilt. 
Am 28. August ist: 
10. der Gemeinde Rath und gewesene 
Buͤrgermeister, Jeserh Eyth, von 
Binsdorf, Oberamts Sulz, wegen ge- 
führter Nebenrechnung, Veruntreuung 
des Gemelnde= Vermbgens, verbunden 
mit Rechnungs = Fälschung, versuchter 
Bestechung und Dienst = Nachläßigkelt, 
neben der Entfernung aus dem Gemein- 
de Rath und Unfähigketts-Erkld= 
rung zu Bekleidung eines bffent- 
lichen Amtes und der Verbindllchkel#t 
zu Tezahlung elnes angemessenen Theils 
an den Unitersuchungzs--Kosten mit drei- 
wochiger Incarceration belegt, auch 
wegen Erstattung des Schadens das Ge- 
eignete verfuͤgt; 
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11. der vormalige Buͤrgermeister Lorenz 
Herrmann, von Friedingen, Oberamts 
Tuttlingen, wegen Unordnung in seiner 
Amtsführung und hlerdurch veeschulde- 
ten Kassen-Rests, sodann wegen Pfeg- 
Schwarz, 
schafts. Rests, neben der Verbindlichkeit 
zum Erfatz der gesetzten Reste und der 
Zinse von Zeit der Remanets-Llquida- 
tlon an, so wie zu Erstattung sämtlicher 
Untersachungs-Kosten, zu reiwochb 
ger . Incarceration veruriheilt, und zu 
Beklekdung elnes bffentlichen 
Amtes für unfébig erklärt worden. 
An demselben Tage wurde ver- 
urtheilt: 
4 der gewesene Schultbelß , Johannes 
von Zimmern unter der 
Burg, Oberamis Rotiweil, wegen grbß- 
tentheils in amtllcher Eigenschaft miiielst 
Verfölschung mehrerer Unmterpfandszettel 
und Obligationen bewirkter-. betrügerischer 
Aufnahme einer beträchtlichen Summe 
von Kapltallen, in Betracht des hier- 
durch gestifteten nicht unbedeutenden Scha- 
dens, neben der Verbindlichkeit zu Er- 
stattung seiner Haft= und sämtlicher Un- 
tersuchungs-Kosten, so wie des vollen 
Schadens, zu zweljähriger Zuchthaus- 
Strofe; 
13. der Serlbent Johann Georg Fkeisch- 
Fauer, von Meutlingen, wegen zweier 
war ersten und ersetzten Diebstähle, 
wovon jedoch einer die zum gesetzlichem 
Begriff eines großen Diebstahls erfor- 
derliche Summe weit uͤberstelgt, neben- 
der Werbindlichkelt zum Ersatz seiner 
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