Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Haft= und sämtlicher Untersuchungs-Ke- 
sten zu fünfmonatlicher Festungs= 
Arbelts= Strafe. 
Am 238. August ist: 
a#- Immanuel Gotefried Neunhbfer, vo#n 
Töbingen., wegen zwar klelnen und er- 
fe#ten, aber im rechtlichen Sinne drit- 
ten Diebstahls, neben der Verbindlich- 
keit des Ersatzes mtlicher Untersuchungs- 
Kosten zu zonns herliel Zucht- 
Haus-Strafe und nachheriger wenlgstens 
dreimonatlicher Elusperrung in ein 
Zwangs= Arbeitshaus verurthellt; 
15. Michael Rieger, von Pfullingen, 
Oberamte Reutlingen, wegen Verun- 
treuung dreier seiuer Hut anvertrauten 
Schafe, auch wegen betrüglicher Ver- 
wechslung eines dem Schullehrer Göbel 
gebbrigen Stücks, dann wegen Ddell- 
nahme an den Veruntreuungen des Schs- 
lers Michael Strbhl, van Balzholz, 
durch wissentlichen Ankauf mehrerer dem 
Dienstherrn des letzern gehbrigen Scha- 
Erkenstunisse in 
Am 17. August ist: 
4auch geleisteter Beihüälfe zu dem 
won Sirbhl zu Deckung feiner Bernn- 
treuung gespielten Betrug, neben der 
Verbindlichkeit zum Schadens= Ersegz, 
auch zu Erstattung seiner Arrest-, Azungs- 
und 3 lan den Untersuchungs-Kosten 
über den erstandenen Arrest, weovon ihm 
ein Theil als Strafe angerechnet wurde, 
noch mit drel und ein hallbmonat- 
licher Festungs-Arbelts= Serafe belegt 
worden. 
Am 31. August wurde 
a6. Joseph Bippus, von Habsenhaus, 
Oberamts Rottweil, wegen dritten aus- 
Lezeichneten zum Theil ersetz##n Diebstahls, 
neben einer kbrperlichen Züchtigung von 
fünfzehn S,ockstreichen zu sechsmonet- 
licher Festungs-Arbeits. Strafe und zu 
nachheriger wenigstens dreimonatti- 
cher Elnsperrung in ein Zwangs-Arbeits- 
Haus, auch zur Erstattung des Scha- 
dens, selner Haft-, Azungs= und Unters- 
suchungs-Kosten verurlheilt. 
Repisions-Fällen. 
Kkrperverletzung und dadurch verschulde- 
1. Johann Georg Ziegler, von GönnIn“ 
gen, Oberamts Tübingen, wegen der 
an seinem Sohne absichtlich verübten 
ten Toͤdtung deslelben, zu einer jehen- 
jáhrigen Zachthaus = Strafe, so wie 
zum Ersatz sämtlicher Arrest., Azungs= 
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