Haft= und sämtlicher Untersuchungs-Ke-
sten zu fünfmonatlicher Festungs=
Arbelts= Strafe.
Am 238. August ist:
a#- Immanuel Gotefried Neunhbfer, vo#n
Töbingen., wegen zwar klelnen und er-
fe#ten, aber im rechtlichen Sinne drit-
ten Diebstahls, neben der Verbindlich-
keit des Ersatzes mtlicher Untersuchungs-
Kosten zu zonns herliel Zucht-
Haus-Strafe und nachheriger wenlgstens
dreimonatlicher Elusperrung in ein
Zwangs= Arbeitshaus verurthellt;
15. Michael Rieger, von Pfullingen,
Oberamte Reutlingen, wegen Verun-
treuung dreier seiuer Hut anvertrauten
Schafe, auch wegen betrüglicher Ver-
wechslung eines dem Schullehrer Göbel
gebbrigen Stücks, dann wegen Ddell-
nahme an den Veruntreuungen des Schs-
lers Michael Strbhl, van Balzholz,
durch wissentlichen Ankauf mehrerer dem
Dienstherrn des letzern gehbrigen Scha-
Erkenstunisse in
Am 17. August ist:
4auch geleisteter Beihüälfe zu dem
won Sirbhl zu Deckung feiner Bernn-
treuung gespielten Betrug, neben der
Verbindlichkeit zum Schadens= Ersegz,
auch zu Erstattung seiner Arrest-, Azungs-
und 3 lan den Untersuchungs-Kosten
über den erstandenen Arrest, weovon ihm
ein Theil als Strafe angerechnet wurde,
noch mit drel und ein hallbmonat-
licher Festungs-Arbelts= Serafe belegt
worden.
Am 31. August wurde
a6. Joseph Bippus, von Habsenhaus,
Oberamts Rottweil, wegen dritten aus-
Lezeichneten zum Theil ersetz##n Diebstahls,
neben einer kbrperlichen Züchtigung von
fünfzehn S,ockstreichen zu sechsmonet-
licher Festungs-Arbeits. Strafe und zu
nachheriger wenigstens dreimonatti-
cher Elnsperrung in ein Zwangs-Arbeits-
Haus, auch zur Erstattung des Scha-
dens, selner Haft-, Azungs= und Unters-
suchungs-Kosten verurlheilt.
Repisions-Fällen.
Kkrperverletzung und dadurch verschulde-
1. Johann Georg Ziegler, von GönnIn“
gen, Oberamts Tübingen, wegen der
an seinem Sohne absichtlich verübten
ten Toͤdtung deslelben, zu einer jehen-
jáhrigen Zachthaus = Strafe, so wie
zum Ersatz sämtlicher Arrest., Azungs=
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