gen in Untersuchung Zestandene ledige
Jakob Neuffer, von Oehringen, Sohn
des dasigen Posthalters, wegen Mißhand-
lung eines Handwerksburschen und we-
gen der bezeugten, mit Beschimpfungen
und thaͤtlicher Mißhandlung verbunden
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gewesenen Widerse#zlichkelt gegen obrig-
keitliche Dlener, neben Bezahlung selner
Hast= und Untersuchungs-Kosten, zu
viermonatlicher Festungs = Arrest-
strafe mit angemessener Beschäftigung
verurtheil#t.
Erkenntnisse in Revisions-Faͤllen.
Am 2. August wurde:
in der Untersuchungssache des Obetamis-
gerichts Neresheim, gegen Johann
Georg Schmid, von Ober-Riffin=
gen, Oberamts Meresheim, das Ur-
tbeil, in Hinslcht dessen der Kbnigliche
Mlnisterlal-Rath in Abwesenheit Sr.
Königl. Majestät keinen Grund ger
funden, auf eine Begnadigung des Berur-
tbeilten den Antrag zu machen, dahin
ausgesprochen, daß Inquisit wegen ver-
übten Raubmords, dessen er, des geschehe-
nen Widerrufs seiner Geständnisse uner-
achtet, für überwiesen anzunehmen sey,
desgleichen wegen verübter vieler Wil-
derel-Vergehen und Gewehr-Verheim-
lichung, so wie wegen Vergehens gegen
die Conseriptions-Gesetze, und endlich
wegen Unzucht-Vergehens, neben dem Er-
sate des durch die Wilderei-Vergehen ge-
stifteten Schadens, und Confiscation der
Gewehre, desglelchen neben Bezahlung
der ärztlichen und der Vertheidigungs-
Kosten, sodann 3 der General: und
der sämtlichen Special-Untersuchungs-
Kosten, in Erwägung des Man-
hels elnes in jeder Beziehung ganz voll-
ständigen Beweises des dem Inqguistten
angeschuldigten Hauptverbrechens, zu
fünf und zwanzigjéähriger Zucht-
bausstrafe in Gotteszell verurthellt seyn,
und daß derselbe nach Erstehung der
Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht
gestellt werden soll.
1g.) Cioll = Senat.
Am 2. August wurde:
1. der Recurs, welchen Michael Hommel
zu Brenz gegen das wlder ihn vom Ober-
amtsgerichte Heldenheim gefällte Gant-
Erfkenniniß ergriffen, verworfen.
Am 5. August wurde:
3. in Querelsachender Nagelschmidt Bauer-
schen Wittwe zu Dörzbach, ein von
dem vormaligen Oberamtsgerichte zu
Künzelsau ergangener Bescheid in der
Rechtssache derselben gegen den Juden
Marr Isaak zu Hohbach für nichtig
erklärt, unter Verurthellung der be-
treffenden Mitglieder des vormaligen