Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

gen in Untersuchung Zestandene ledige 
Jakob Neuffer, von Oehringen, Sohn 
des dasigen Posthalters, wegen Mißhand- 
lung eines Handwerksburschen und we- 
gen der bezeugten, mit Beschimpfungen 
und thaͤtlicher Mißhandlung verbunden 
498. 
gewesenen Widerse#zlichkelt gegen obrig- 
keitliche Dlener, neben Bezahlung selner 
Hast= und Untersuchungs-Kosten, zu 
viermonatlicher Festungs = Arrest- 
strafe mit angemessener Beschäftigung 
verurtheil#t. 
Erkenntnisse in Revisions-Faͤllen. 
Am 2. August wurde: 
in der Untersuchungssache des Obetamis- 
gerichts Neresheim, gegen Johann 
Georg Schmid, von Ober-Riffin= 
gen, Oberamts Meresheim, das Ur- 
tbeil, in Hinslcht dessen der Kbnigliche 
Mlnisterlal-Rath in Abwesenheit Sr. 
Königl. Majestät keinen Grund ger 
funden, auf eine Begnadigung des Berur- 
tbeilten den Antrag zu machen, dahin 
ausgesprochen, daß Inquisit wegen ver- 
übten Raubmords, dessen er, des geschehe- 
nen Widerrufs seiner Geständnisse uner- 
achtet, für überwiesen anzunehmen sey, 
desgleichen wegen verübter vieler Wil- 
derel-Vergehen und Gewehr-Verheim- 
lichung, so wie wegen Vergehens gegen 
die Conseriptions-Gesetze, und endlich 
wegen Unzucht-Vergehens, neben dem Er- 
sate des durch die Wilderei-Vergehen ge- 
stifteten Schadens, und Confiscation der 
Gewehre, desglelchen neben Bezahlung 
der ärztlichen und der Vertheidigungs- 
Kosten, sodann 3 der General: und 
der sämtlichen Special-Untersuchungs- 
Kosten, in Erwägung des Man- 
hels elnes in jeder Beziehung ganz voll- 
ständigen Beweises des dem Inqguistten 
angeschuldigten Hauptverbrechens, zu 
fünf und zwanzigjéähriger Zucht- 
bausstrafe in Gotteszell verurthellt seyn, 
und daß derselbe nach Erstehung der 
Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht 
gestellt werden soll. 
1g.) Cioll = Senat. 
Am 2. August wurde: 
1. der Recurs, welchen Michael Hommel 
zu Brenz gegen das wlder ihn vom Ober- 
amtsgerichte Heldenheim gefällte Gant- 
Erfkenniniß ergriffen, verworfen. 
Am 5. August wurde: 
3. in Querelsachender Nagelschmidt Bauer- 
schen Wittwe zu Dörzbach, ein von 
dem vormaligen Oberamtsgerichte zu 
Künzelsau ergangener Bescheid in der 
Rechtssache derselben gegen den Juden 
Marr Isaak zu Hohbach für nichtig 
erklärt, unter Verurthellung der be- 
treffenden Mitglieder des vormaligen
	        
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