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Damit aber dle Wohlthat dieser Auf-
bebung den diesseltigen Staats-Angehbrigen
auch in den mehrfach angrenzenden fürst-
lich Hobengollery. io meringenschen Landen.
zu Dheil werde aben Sa. Koͤnigiiche öffentlichen Kenmen
Majestät mit des reglerenden Fürsten
4 4. . Sigmaringen bochsürstli,
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cher Dur# lauch t die. eberelnkunkt getrofn
fen, daß die Terrltorlal= und Markunge
Losung, in soferne solche durch Gesetz oder
Herkömmen dläher gegenselllg ausgeäbt
worden, känftig und zwar vom 1. Sept.
1820 vm it dem einen Staate gegen vir
Unterthanen des; andern nicht mehr# jur.
Anwendung gebracht, jedem der beiden
Staaten aber fuͤr den Fall, daß veraͤnderte
Verbaͤltnisse ihm das Fortbestehen dieser
licheteintunft nachthellig machen sollten,
elne gegensestige Aufkündigungs-Befugniz
mit-einer Frist von : Jahren vorbehalten
blelben solle.
Indem dlas Ueberelnkunft blemit zur
Hersacht wird, versteht
es sich von selbst, doß durch dieselbe, da sie
chles das durch Gesetz vder Herkommen
— Laͤndes- und Merkungs: Lo-
ungs = Recht zum Gegenstand bat, den
berelts bestehenden oder künfiig sich bilden-
den vertragsmößigen oder testamentarischen
Losungs Rechten kein Einirag geschebe,
HIIIIEIEIIIITIIIVÈ
ieherigen Gesetzgebung seln Bewenden
habe.
Stuttgart den 35. Sept. 18370.
v. Otte.
2 r. inisl. cotbpolischen, Klechenrerbe :
□—*-...
Ve den Jünglingen, arsche Uch für.
das künftige Studlum der k#arbelischen Theo-
logie bestimmt Peben, werden in den kubon
lischen Convikt zu Tübingen nach Hurher.
gegangener Pruͤfung aufgenoininen: rnr
a.) Von der Unlversität. In Tübingen
ca Mock, von Aulendorf, Oberamts
Walbset, Sobů eines Handels mansis.
vb. # Von dem Gomnastum. in. Neusei,
Maihis Dorn, von Roliwell Sohn elnes
Hafners.
Die di- cĩdriat AUu nahm e in den Latholischen Convili zu Tübingcn i5r ffend.
.1
CarlWeilß „ Ssbrenn, Oberamts
Roitenburg, Sohn eines Bauern.
Andregs: Zipfash .veil Rcliweil, Sohn
eines Möllere.
And#e 6##n den Horb, Sohn eines
Stadteatbe-
Hoinkommem#moch #
Themas. Ey#b Geißn Ober-
mts Bahliugen- Sohn eines Bauezn.
Inhönn. MNepomut ECusto, von Rottweil,
Sohn elnes Angferschmiede. «