Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

An demselben Tage istt 
7. Der. Gemeinde-Pfleger Melchlor Bauer, 
von Alch, Oberamts Näürtingen, wegen 
bedeukenden Kassenrests, von seiner Stelle 
#als Gemelnde-Pfleger entsetztz zu Be- 
Uleldung eines bffemlichen Amtes für un. 
fbig erklárt, und zu viernöchiger 
Zuchthausstrafe, so wie zu Bezahlung 
der Untersuchungs-Kosten; 
8. der Pferchmeister Matpäus Mutsch- 
ler, von Sulz, wegen Kassenrests seiner 
Stelle als Pferchmelster entsetßzt, zu 
Bekleidung elnes bffentlichen Amtes für 
unfählgerklärk, und zu zweimonat= 
licher Zuchchausstrafe, se wie zu Be- 
zahlung der Umersuchungs, Kosten ver- 
urthellt worden. 
Am 29. September wurde: 
9. Der zu Reuttlingen in Untersuchung ge- 
kommene Ernst Gotthilf Friedrich Hart- 
mann, veon Allbengstett Oberamts 
Calw, wegen wiederholter gewerbsmäßtz 
verübter Dlebsiähle, neben der Verbind- 
lichkelt zum Ersatze des gestliteten Scha- 
dens, so wie zu Erstatmung seiner Arrest- 
Azungs= und sämtlicher Umersuchungs-- 
Kosten, mit viermonatlicher Festungs= 
Acbeltsstrafe belegt. 
1.) Cioll= Senst. 
Am 14. September wurde: 
1. Die von Georg Walker zu Wankheim 
gegen das von dem Oberamtsgerichte zu 
Tübingen erdffnete Lokations= Urtheil in 
der Gantsache des Zimmermanns Jo- 
Hbann Georg Schall, von Wankheim, 
ergriffene Berufung wegen Versäumung 
der zu Einreichung der Beschwerdeschrift 
gesetzlich bestimmten Nothfrist unter Ver- 
fällung des Anten in die hierdurch ver- 
ursachten Kosten für verlassen erklärt; 
alngen, jetzt dessen Erben, Beklagten, 
Anten, und Friedrich Mauthe, von 
Schmenningen, Kläger, Aten, An- 
sprüche auf einen Pachtgelds-Nachlaoß 
betreffend, auf die Abschwörung des 
Relnigungs-Eides erkannt und in dleser 
Veraussetzung das erstrichterliche Er- 
kenniniß bestärigt, für den Fall der Eldes- 
Verweigerung aber zum Vortbeil des 
Beklagten entschieden worden, anter Aus- 
glelchung der Prozeß= Kosten. 
An demselben Tog ist ferner: 
5. In der Appellationssache von dem vor- 
maligen Oberamtsgerichte Tuttlingen 
2. In der Appellatlonssache von dem vor- 
maligen Oberamtsgerichte zu Tuttlingen 
zwischen Cenrad# Dieringer, von Gun-
	        
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