Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

en, jedech sehr entsernten Versuch des 
Werbrechens der Münz'sélschung mit 
„Räcksicht auf mehrere mildermde Um- 
stände und ###terw Einrechnung elnes 
heils des erstandenen Arrests zu sechs- 
(monatlicher Zuchthausstrafe, auch 
zZum Ersatz seiner Haft= umd eines 
Drinheils der Untersuchungs-Kosten. 
Am g9. Oktober wurde ferner: 
53. auf die zu Rottweil stattgehabte Unter- 
suchung: 
2) der sfuspendirte Jell-Wisitator Rihm, 
von Rottenmünster, wegen Erpresfung, 
deren er, Laͤugnens ungeachtet, in Rech- 
ten fuͤr uͤberfuͤhrt angenommen worden, 
neben Perfällung in die Hälfte der 
Unezersuchungs-Kosten und Entsetzung 
von der Sitelle eines Zoll-Vistcaters 
mit drelbchiger Incarceration, und 
1b.)) der gleichfalls suspendirte Unter-Acei- 
ser und Zoller Herbst in Deislingen, 
wegen naher Hülfleistung bei Verübung 
jenes Verbrechens, sodann auch wegen 
anderwärtiger Dienst= Vergehen und 
Unordnung in Fübrung seiner Amts- 
Journale, neben Werurtheilung in dle 
endere Hälfte der Untersuchungs-Ko- 
üten und Entfernung von selnen 
Sitellen, mit vierzehentägiger In- 
æarcetation belegt- 
An demselben Tag ist: 
4. der suspendirte herrschaftliche Kasten- 
knecht Johanges Wösner, von Dein- 
ban, Oberamts Sulz, wegen des durch 
Verwebdung der seiner Aufsicht ano#r# 
traut gewesenen Früchte, in eigenen Nus 
#en gesetzten, übrigens bereits restituir##n 
Frucht. Rests, neben Entsetzung ron 
selner Stelle, Unfaͤhigkeits-Erklaͤ 
rung zu Versehung irgend elnes bffent- 
lichen Amtes und Verfällung in sämn 
cliche Untersuchungs-Kesten zu sechs, 
abchiger Zuchthausstrafe verurthell, 
worden. 
Am rs. Ortober wurde: 
5. Clemens Sauer, von Honau, Ober- 
amts Reuttlingen, wegen mehrerer jw#t 
kleiner und größtenthells ersetzter, jedoch 
wiederholter und gewerbsmöägig fortge- 
sertzter Diebstähle, in Betracht, daß der- 
Helbe nach bfteren polizeilichen Correcti 
nen wegen gleichen Vergehens bereits 
die dritte pelnliche Strafe erstanden hat, 
neben der Verbindlichkeit zu Erstattung 
sämtlicher Haft-, Azungs= und Unter 
suchungs-Kosten, so wie zum Schadens- 
Ersatz, so weit solcher nach nicht gelelste 
ist, zu zwel= und elnhalbjähriges 
Zuchthausstrase und zu nachheriger wenig- 
stens ein= und einhalbährleer
	        
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