Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

613 
Vergebens, neben der Verbindlichkelt 
zum Ersaztz des gestifteten Schadens, so 
weit dies nicht berelts gescheben ist, und 
Verfaͤllung in saͤmtliche Kosten, eine 
Festungs- Arbeitsstrafe von einem 
Jahre und acht Monaten erkannt;z 
ferner wurden: 
4. die bel dem Oberamtsgerichte Ravens- 
burg in Untersuchung gekommenen In- 
quisiton: 
a) Magdalena Delgendesch, von Hal- 
bertshofen, im Königreich Balern, wegen 
vler zwar kleiner und ersetzter, aber in 
Genossenschaft verübter Diebstähle, 
welche zugleich deren zweiten Diebstahl im 
vechtlichen Sinne bilden, so wie wegen 
versuchter Theflnahme an zwel kleinen 
Dlebstählen, sodann wegen kandstrelche- 
rel und Bertelns, endlich wegen frechen 
und beharrlichen Lägens und bdugnens 
vor Gericht, zu achtmonatlicher 
Juchtbausstrafe zu Ludwlgsburg; 
b) Otillla Kohler, von Behllugen 
im Könlgreich Baiern, wegen gleicher 
Vergehen zu ftebenmenatlicher 
Juchthausstrafe zu Markgröningen ver- 
urtbellt, wobel zugleich bestimme wurde, 
daß von jedem der beiden Inquissten 
ein angemessener Theil der Kosten äber- 
nommen, auch dieselbe nach erstandener 
LHuchchausstrafe, unter Strafbedrohung 
auf den Wiederbetretungsfall, aus den 
Kdalgl. Staaten ausgewiesen und an 
das Kdnigl. Balerische Landgericht Urs- 
berg eingellesert werden sollen. 
Am g. Oktober ist: 
5. gaegen die ledige Agnes Eccard, von 
Erblereute, welche zu Biberach in Ver- 
haft und Untersuchung kam, wegen fort- 
gesetzten llederkichen Lebenswandels und 
mehrjähriger Landstreicherei, neben Zu- 
scheldung sämellcher Kosten, vier= und 
elnbalbmeonatliche JZuchthausstrefe 
zu Markardigen, und nachherige Ein- 
[perrung in dem Zwangs-Arbeltshause 
zu Ulm ble zu erprobter Besserung, we- 
ugstens aber auf die Dauer ven sechs 
Meonaten, erkannt, und dabel verord- 
net worden, die Eccard nach ihrer Ent- 
lassung aus dem Zwaengs-Arbeitshause 
unter strenge ortspolljelliche Aufsicht zu 
seten. 
Am 12. Oktober wurden ver- 
urthellt 
6. der bei dem Oberamtsgerichte Gbppin- 
gen in Untersuchung gekommene Johan= 
nes Hübsch, Küser zu Ar hausen, we- 
gen kleinen, aber wlederholten Betrugs, 
wegen kleinen und einfachen Diebstahls, 
so wie wegen wlederholten Vagitens, 
neben Verfaͤllung in den Kesten= und 
und Schaden-Ersatz zu ein- und ein-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.