Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

balbmonatlicher Festungs-Arbelts- 
strafe und nachheriger Einsperrung in 
dem Zwangs-Arbeitshause bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
drel Monate; 
7. auf die von dem Oberamtsgerichte Ulm 
geführte Untersuchung: 
ay) Konrad Weil, von Weilheim, wegen 
mehrjährigen Concubinats, so wie wegen 
vollzelwidrigen Herumzlebens und wegen 
bügen vor Gericht, zu fünfmonatli- 
cher Festungs-Arbestsstrafe; 
b) Euphrosina Merz, von Zang, wegen 
glelcher Verzehen zu fünfmonatli- 
cher Zuchthausstrafe zu Markgeban- 
gen; 
zuglelch wurde jedem dieser beiden In- 
qulslten ein angemessener Theil an den 
Untersuchungs-Kosten zugeschleden. 
Am 16. Oktober wurde: 
9. auf den Grund der von dem vormall- 
ten Crlminal-Amt zu Gippingen ge- 
fährten Untersuchung dem Johann Ne- 
pomuk Schwarz, von Bbhmerkirch, 
wegen Verwundung mit blelbendem 
Schaden, neben Verfällung in die In- 
Hektions= und Heilungs-Kosten des Ver- 
wundeten, so wie in sémtliche Untersu- 
chungs-Koften, eine Festungs= Arbeits- 
strafe von sechs. Monaten zuer- 
kanm; q 
9. gegen den bei dem Oberamtsgerschte 
Ulm in uUntersuchung gekommenen Fri- 
dolin Germann, von Bühschwll im 
Kanton St. Gallen, wegen Angabe eines 
folschen Namens vor mehreren Kbnigl. 
Gerlchtsstellen, so wie wegen wiederhol- 
ten verbotswidrigen Betretens der Kl= 
niglichen Scaaten, ferner wegen mittelst 
Fälschung verübten großen Betrugs, 
endlich wegen wiederholten Veglrend und 
Bettelns, unter Einrechnung eines Thells 
der im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm 
bereles erstandenen Einsperrung, neben 
der Verbindlichkeit zum Schaden= un 
Kosten-Ersatz, eine stebenmonatllche 
Festungs-Arbeitestrafe mit derbem Ab- 
schied ausgesprochen, zuglelch aber er 
kannt, daß derselbe nach erstandener 
Strafe unter Androhung empfindlicherer 
Ahndung auf den Wilederbetretungsfall 
aus dem Königreich ausgewlesen, und 
zur Bestrafung des in der Schwel) ver" 
übten Diebstahl-Vergebens wohlverwobrt 
an die betreffende Gerschtsbehbrde aus- 
gellefert werden solle. " 
Am 19. Oktober ifst: 
165. Martin Rbck, von Herbertingen, auf 
die von dem Oberamtsgerichte Soulge# 
geführte Untersuchung wegen des an sel- 
nen. Gläubigern begangenen Betrugs und 
einer mie demselben concurrlrenden Ver-
	        
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