Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, die Weihenmayerische Familien,= Stiftung betreffend. 
Es ist eine im Jahr 1603 zu Jena ge: zu Commssarien ernannt und bestellt wor- 
machte Welhenmayerische Stiftung für den sind, so werden alle diejenigen, welche 
Studlrende aufgefunden und der unbe= von Johannes Weißenmayer, Gastze= 
trächtliche Fundus derselben zum Theil in ber zu Laulngen, von 1543 abstammen, 
Sicherheit gebracht worden. hlemit aufgefordert und eingeladen, binnen 
Da daran gelegen ist, daß diese Famille= drel Monaten wegen ihres Abstammungs- 
Angelegenheit gehbrig in Ordnung gebracht rechts von obigem Johannes Welhenmayer 
werde, und zu dlesem Zweck der durch beglaubigte Taufschelne und andere 
Direktor v. Jäger, Dokumente sich auszuweisen und solche den 
Ober-Finanzrath v. Spittler, und Khnigl. Commissarien zuzusenden. 
Seiftungs-Verwalter Weihenmayer Stuttgart den 38. November 1820. 
zu Ludwigsburg v. Otto. 
2. Des Künigl. evangelischen Confslstorlum. 
Errichtung eines Privat-Schullehrer = Seminars in Heidenhelm. 
Da man dem Dekan M. Reuchlin in unter seiner Aufslcht ertheilt hat, so wird 
Heidenheim die Genehmigung zu Errich= solches hlemit bekannt gemacht. 
tung eines Privat-Schullehrer-Seminars Stuttgart den 1. December 1830. 
Süskind. 
5. Des Köhnigl. Medlelnal-Colleglums. 
Ven dem Kbu#gk. Medicinal-Collegio Erlaubniß zur Ausübung dleser Wissen- 
wurde dem Wock. er Chr. Candldat Chrlstian schaften ertheilt. 
Friedrich Haux, von Ebingen, Oberamts 
Balingen, nach erstandener Prüfung in 
der Medlein und hbhern Chirurgle, die Massenbach. 
Stuttgart den 5. December 1330
	        
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