Festungsstrafe neken Bezablung sämt-
li er Untersuchungs Kosten zuerkannt.
An 4. November wurde:
6. V.ihael Eininger, vormallger Buͤr-
germeister und suspendirter Gemeinde-
Rath zu Hobenek, wegen eines an dem
Gemeinde-Vermdzen veruͤbten kleinen
Betrugs und wegen zu diesem Zwecke
vorgenommener Faͤlschung, neben Ver-
urtheilung zum Ersatze des verursachten
Schadens und saͤmtlicher Untersuchungs-
Kosten, von seiner Gemeinderathe-Stelle
und den etwa sonst von ihm bekleldeten
iIffentlichen Aemtern cassirt, und zu
fernerer Bekleldung elnes öffentlichen
Amtes für unfäßlig erklärt.
Am demselben Tage wurde:
6. gegen den Festungssträsfing Johannes
Frey, von Gmänd, erkannt, daß er
wegen wiederbolter Entweichung von der
Festung, neben Erstehung des Restes
der ihm fräher zuerkannten Festungs-
strafe und der unterm 3#. Juni 1816
angeordneten Recluslen, mit achtzig Stock-
streichen in zwel auf einander folgenden
Tagen belegt, und zu drelsjähriger
Festungsarbelt, auch zu Bezohlung sämt-
licher Untersuchungs-Kosten verurtheilt
seon solle.
Seine Khnigliche Majestét ha-
ben jedoch dem Frey die geseglich
gegen ihn erkannte kbrperliche, Züchtigung
in Gnaden erlassen.
Am 16. November wurden vei-
urtheiltt
7. der zu Böblingen in Untersuchung ge-
kommene Jakob Friedrich Schuster,
von Leonberg, wegen dritten Diebstahls,
neben dem Ersetze seiner Arrest= und
Untersachungs-Kosten zu achtmonat-=
licher Festungsstrafe und nachherlger
Elnsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf dle Dauer von dler Monaten;.
8. der zu Eßlingen in Untersuchung ge-
kommene Jobannes Schwarz, Wein-
gärtner von Bletlgheim, Oberamts Be-
stgpelm, wegen wiedephölten Diebstahle,
neben Bezahlung seiner Arrest-Azungs,
und Untersuchungs-Kosten zu vier:
monatlicher Zuchthausstrafe;
9. der zu Marbach in Umersuchung ge-
kommene Gottfried Klemmer, von
Hochdorf, Oberamte Weiblingen, wegen
großen Diebstehls, neben Bezahlung
sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ein-
jährlger Festungsstrafe.
Am 18. November wurde:
10. Dem Johonn Georg Holzwarth,
von Stiftsgrundbof, Oberamts Bocknang,
wegen bedeutenden Anthells an einer le.
bensgefährlichen Verwundung des Danlel