Traub, so wie wegen Anthells an min-
der bedeutenden Verwundungen anderer
Personen, neben der Verbindlichkelt zum
Ersatze der Kur-und Arrest-, se wie
4 der Untersuchungs-Kosten, unter Vor-
behalt eines Strafzusatzes für den Fall,
wenn die Verwundung des Traub den
Tod desselben oder einen bleibenden be-
deutenden Schaden zur Folge haben
sollte, elne selner kbrperlichen Beschaf-
fenheit angemessene viermonatliche
Festungsstrafe zuerkannt.
Am 33. November wurden:
a1. Die zu Ludwlgsburg in Verhaft ge-
kommenen Inquisiten:
a) Anton Höner, von Sbnek, Ober-
amts Gaildorf, wegen in verabredeter
Werbindung verübten großen Dieb-
stabls an Koͤniglichem Eigenthum mit
achtmonatlicher, und
b) Georg Michsel Fasel, von Horla-
chen, Oberamts Galldorf, wegen des
nämlichen Verbrechens mit sechs-
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monatlicher Festungsstrafe belegt;.
auch jedem seine eitzenen Arrest= und
Azungs-, so wie dle Hälfte der Un-
tersuchungs-Kosten zugeschieden, und
der Ersatz des Schadens unter solida-
rischer Verbindlichkeit auferlegt.
Anm 29. Novembder wurde:
13. gegen Christkan Gottlob Sessenhel-
mer, von Bletigheim, Oberamts Beslg=
belm, wegen Entweischung aus der wider
ihn angeordneten polizellichen Aufssche,
wegen Betrugs und Betrugs-Versuchs,
auch Vagabundltat, neben Zuscheldung
seiner Arrest = Azungs= und Untersu-
chungs-Kosten eine dreimonatliche
Zuchthausstrafe und nachherlge wenig-
stens zweimonatliche Einschließung
in ein Zwangs-Arbeitshaus erkannt.
An demselben Tage wurde:
15. der resignirte Schultheiß und nachhe-
rige Gemelnderath, auch Wallenrichter
und Feldumergänger Philipp Steeg-
mäller, von Frankenbach, Oberamts
Hellbronn, wegen absichtlicher Fertlgung
unrichtiger Holz-Werstelgerungs-Proto-
kolle und Führung von Neben= Rech-
nungen mit dem nun verstorbenen Bür-
germeister Weidenmann, wedurch thells
eigene Zechen des Steegmüller und
Weldemmann, thells andere gesetzwidrige
und unpassserliche Ad#gaben gedeckt wor-
den sind, auch wegen unerlaubten Kau-
fens von Communholz, von seinen Aem-
tern entsetzt, zu fernerer Bekleidung
eines Ssfentlichen Amtes für un fähig er-
klärt, und daneben bei den dem Ingulsi-
ten zu Statten kommemen Milderungs=
Gründen, auch in Räücksicht selpcs bohen
Alters und seiner dedurch herbei gefuͤhr-
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