standene Ferdlnand Hohl, von Holz-
Hausen, Oberamis Schorndorf, wegen
Umerschlagung eines Kapitals von Loo fl.
und der laufenden Zinse, desgleichen ei-
nes Kapitals von 35 fl. samt dreivier-
teljährigen Zinsen, se wie zweier Kapi-
Malposten in dem angeblichen Betrage von
35 fl. samt Zinsen, welcher Unterschlagun-
gen aus der gemeinschaftlichen ehelichen
WVermdgensmasse der Inculpat für über-
wlesen angenommen wurde, und endilch
wegen Verleung des abgelegten Hand-
gelbnisses zur getreuen Vermözend-An-
gabe bei der Verlassenschafts-Theilung
seiner Ehefrau, neben Ersatz des
bälftigen Betrags der genannten Kapi-
tal-Posten und der zur Zeit der Ablbsung
derselben fällig gewesenen Zluse, so wie
der Verzugs-Zinse von dem gedachten
Zeitpunkte an, auch neben Bezahlung der
Untersuchungs-Kosten, von seiner Stelle
als Schullehrer zu casstren, zur Be-
kleidung eines bffentlichen Amts fär
un fählg zu erklären, und zu dlerme-
natlicher Festungstrafe zu verurtheilen
sey.
Am 16. November wurden:
. die bei dem Oberamtsgerichte Kuͤnzelsan
in Untersuchung gestandenen Inquisiten
Johann Michael Holzmann, von
Crailshausen, und Georg Adem Rit-
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B. der bei dem Ob 8
ter, von Englertshausen, Oberamtt
Gerabronn, wegen Versuchs eines durch
Einsteigen qualisicirten zweiten Dleb-
stahls, dessen sie fuͤr uͤberwlesen erklaͤrt,
neben Bezahlung ihrer Arrest= Azungs=
und Untersuchungs-Kesten unter solida-
rischer Verbindlichkelt rücksichtlich der
letztern, jener mit einer viermonat=
lichen, dieser mit drei= und ein-
Halbmonatlichen Festungsstrafe be-
legt.
Am 18. November wurden:
7. die bel dem Oberamtsgerichte Crails-
belm in Untersuchung gestandenen Martin
Gsell, von Triensbach, und Leonhard
Blumen stock, von Erkenbrechtshausen,
Oberamts Crailsheim, erster unter Ein-
rechnung des über die Gebühr erstande-
nen Verhafts von einem Monate,
noch zueiner fün fmonatlichen, letzterer
zu sechsmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe, neben Bezahlung der Untersu-
chungsKesten zu gleichen Theilen, ver-
urkbeilt.
Am 35. November wurdet
NMN K.i
A.
in Untersuchung gestandene Johann Mi-
chael Maier, von Fleinhelm, Oberamts
Heidenheim, wegen kleinen und elnfa-
chen Diebstahlos, Concubinsts, Vagirens,
Bettelns, Thellnahme an elner bedeuten-