jedoch müssen die der Visttation unterwer-
senen obllig entkleidet, an allen Theilen
des Körpers besichtiget, und dabei beson-
ders auf die gute Ausbildung der Respira-
tions-Organe, und die freie Beweglich-
keit der Gelenke gesehen werden.
F. 8.
Die Visliatlon geschieht von den visttl-
renden Aerzten gemeinschaftlich, und mir
mbglichster Schonung.
9. 9.
Dis Resultat der Visttatlon und die
Beur:bheilung der Gebrechen ist in die
vierte Colonne des Protokolls kurz, aber
bestimmt, und in teutscher Sprache einzu-
tragen; wo es aber die bessere Perständlich=
keit erfordert, können die Kunstwbrter bei-
gesetzt werden.
. 1
Das hierauf gebaute Urtheil über Dienst=
tächtigkeit wird in der fünften Colonne des
Protokolls bemerkt.
Der Visttirte wird je nach dem Erfund
als „tüchtlg"“ oder „untächtlg“ bezelch-
net. Die Bezeichnung „tächtig zu Neben-
bestimmungen“ fällt gänzlich hinweg.
·•..
Wenn die Tüchtigkelt blos auf dem
Aussoruch des Miritkrarztes beruht, so
ist solches unter Anfährung seiner Grände
in dem rotokoll zu bemerken.
74
ß. 12.
Sollte der Milltaͤrarzt gegen die Au-
sicht des Ciollarztes einen Mllitärpflichtigen
für untüchtig erkennen, so ist die Ansicht
eines jeden unter Bemerkung der Gruͤnde
in das Protokoll aufzunehmen, und in der
Entscheldung der Beisaz zu machen „bleibt
auf die Entscheidung des Krels-Medicinal-
raths ausgesetzt.“
#b. 15.
Nach beendigter Visttatlon ist das Prote-
koll von den visitirenden Aerzten und dem
Aktuar zu unterschreiben, und dem Kreis-
Rekrutlrungsrath zu übergeben.
ê". 14.
Ueber die in dem Visitations -Protokoll
bemerkten Gebrechen ist die strengste Ver-
schwiegenheit zu beobachten.
9. 15.
Was die Beurthellung der Gebrechen
selbst betrifft, so kommt hlebei hauptsäch-
lich in Betrachtung, daß nur Jünglinge
von Einem Alter bei der Musterung zu
erscheinen haben, daß sie nur Einmal der
Musterung unterworfen werden, und daß
überhaupt die Frage über Diensttächtigkeit
ein für allemal desinitiv entschieden werden
muß. s. 16.
Im allgemeinen wird daher bemerkt,
daß kleine kürperliche Unvellkommenheiten