Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Azungs=  und  Untersochungs-Kosten,  elner  lechem  onotlichen  Zuchthauteuch
  neben  Ersatz  des  Entwendeten,  ju  strafe  in  Ludwigsburg  verurthellt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

In  der  von  dem  Oberamtsgerschte  Welz-  Hälfte  seinem  verhelratheten  Sohn  geheim
  verhandelten  Untersuchungssache  bbrigen  Wohnhauses,  welches  letztere
gegen  den  Söldner  Frierrich  Stehrer,  Verbrcchen  als  eine  wirkliche,  obwoh!
ron  Gehhausen  bel  Bruck,  Oberamt#  einfache  Brandstiftung  anzusehen  war,
Welzbelm,  ist  am  6.  Februar  :3  3  „:  er-  mit  zublfjäbriger  Zuchthausstrafe  in

kennt  worden:  daß  der  Angeschuldigte  Gotteszell  zu  belegen,  und  neben  Ersatz
wegen  des  im  Jahre  1816  durch  bbeli-  des  erzlelten  betrüglichen  Gewinns  und
ches  Abbrennen  selnes  eigenen  einzeln  des  gestifteten  weitern  Schadens,  selne
stehenden  Hauses  begangenen  groben  Be-  elgene  Arrest  Azungs=  und  3  der

truge,  dann  wegen  des  #n  glelcher  Absicht  sämtlichen  Untersuchungs  Kosten  zu  ertm
  Johr  13:9  verübten  abermallgen  statten  schuldig  seve.
Angändens  seines  neu  erbauten,  zur

au.)  Cloil-Senat.
Den  2.  Februar  wurde:  Schultbeißen  Herrmann,  von  Criesbach,
1.  in  der  Appellatlonsseche  von  dem  Ober-  Kl.,  Amen,  und  Georg  Holch,  von
emn#gerichte  Galldorf  #wischen  Rezine  Bobachshof,  Bekl.,  Aten,  einen  Kauf-Noller,
  von  Wolfenbrück,  Bekt.,  An-  Contrakt  berreffend,  die  Berufung  wegen
tin,  und  Barbara  Jung,  von  Muͤnster,  wersaͤumter  peremtorischer  Frist,  zu  Ein-Kl.,
  Aun,  eine  Forderung  aus  einem  reichung  der  Beschwerdeschist,  unter
Vertrage  betreffend,  das  Urthell  des  vorl-  Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten
den  Schiers  abgeändert,  unter  Ver-  tiwelter  Justanz  für  verlassen  erklän  worgleichung
  der  in  beiden  Instanzen  auf-  den.
ezangenen  Kesten.
Am  20.  Februar  ist:
7.  in  der  Alonsseche  von  dem  vorwallgen
Oberamtsgerichte  Känzelsau  zwischen  dem

Am  10.  Februar  wurde:
5.  die  Berufung  in  der  Ationssache  von
dem  Oberamtsgerichte  in  Kau  wischen
Jstob  Hübsch,  Gemeindeschäfer  in  Hes-